Berlin, 13.05.2024. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Berufung gegen die Hochstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nach sehr kurzer Verhandlung abgelehnt. In der mündlichen Urteilsbegründung bekräftigte der Senatsvorsitzende jedoch mehrere Kritikpunkte an der Arbeit des BfV und betonte, dass der hier bejahte „Verdacht“ eben nur ein Verdacht sei, der keinesfalls – und erst recht nicht automatisch – zur sog. Hochstufung der AfD führen werde. Mehrere vom BfV angeführte angebliche Anhaltspunkte wurden zudem ebenfalls zurück gewiesen.

Peter Boehringer, stellvertretender AfD-Bundessprecher:

„Auch wenn wir dem Senat in der Kritik an der Arbeit der Haldenwang-Behörde zustimmen, müssen wir die ungenügende Sachverhaltsaufklärung deutlich rügen. Hunderten Beweisanträgen nicht nachzugehen, grenzt an Arbeitsverweigerung wie schon in der Vorinstanz, was ja gerade der Hauptgrund für die Revision gewesen war.“

Roman Reusch, Mitglied des AfD-Bundesvorstandes:

„Dass der Senat die Revision nicht zugelassen hat, obwohl wir tagelang über komplexe Rechtsfragen debattiert haben, ist nicht nachvollziehbar. Wir werden selbstverständlich die nächste Instanz anrufen!“

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