Wir setzen uns für eine leistungsfähige, flächendeckende und möglichst wohnortnahe medizinische Versorgung für alle Bürger ein – im ambulanten wie im stationären Bereich.
Wir wollen sicherstellen, dass auch ländliche Regionen medizinisch gut versorgt sind und sich dort wieder mehr Ärzte niederlassen. Die Kommunen und Landkreise sowie die Bundesländer sind gefordert, hier Anreize zu schaffen.
Die AfD fordert einen verbindlichen, länderübergreifenden Mindestpersonalschlüssel für das Pflegepersonal, der auch bei den Krankenhausentgelten Berücksichtigung finden muss.
Wir wollen die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser durch Abbau von Investitionsstaus verbessern und damit auch die Chance für den Erhalt von wohnortnahen Häusern in kommunaler Trägerschaft erhöhen.
Wir unterstützen die Trägervielfalt im Krankenhauswesen und lehnen die Entwicklung hin zur Monopolbildung entschieden ab.
Ärzte und Therapeuten, die in Gesundheitsberufen arbeiten, sollen nach Möglichkeit in Deutschland ausgebildet sein oder über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen.
Das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen von 1964 ist nicht mehr zeitgemäß benachteiligt einheimische Versicherte. Deshalb wollen wir es kündigen und auf der Basis europäischer Sozialversicherungsabkommen neu verhandeln.
Medizinische Behandlungsdaten müssen aufgrund ihrer hohen Sensibilität den höchstmöglichen Schutz genießen. Die AfD lehnt die Schaffung einer zentralen Datenbank zur Speicherung vertraulicher Gesundheitsdaten ab. Wir befürworten jedoch die Speicherung eines Notfalldatensatzes, einschließlich eines Medikamentenplans und einer Patientenverfügung, direkt auf der Karte.
Alternative“ Behandlungsmethoden können bei Einhaltung von zu definierenden Qualitätsstandards eine sinnvolle Ergänzung zur herkömmlichen Medizin darstellen. In jedem Fall ist eine ganzheitliche Betrachtung und Behandlung des Patienten notwendig, um der Zunahme von chronischen Erkrankungen und von Therapieresistenzen entgegenzuwirken.
Wir möchten zu einer finanziellen Entlastung des Berufsstandes der freiberuflichen Hebammen beitragen, die z. B. durch eine Quersubventionierung bei Haftpflichtversicherungen erfolgen könnte.