Terror und Kriminalität sind keine Naturereignisse, die man kritiklos hinnehmen muss. Sie sind menschengemacht und haben Ursachen, die man bekämpfen kann. Genau das wollen wir tun.
Der erhebliche Anteil von Ausländern gerade bei der Gewalt- und Drogenkriminalität führt derzeit viel zu selten zu ausländerrechtlichen Maßnahmen.
Wir fordern daher:
Erleichterung der Ausweisung, insbesondere die Wiedereinführung der zwingenden Ausweisung auch schon bei geringfügiger Kriminalität
Verhängung der Ausweisung bereits durch die Strafgerichte
Ermöglichung der Unterbringung nicht abschiebbarer Krimineller im Ausland aufgrund bilateraler Vereinbarungen mit geeigneten Staaten.
Die Einbürgerung Krimineller ist zuverlässig zu verhindern u.a. durch:
Abschaffung des einklagbaren Anspruchs auf Einbürgerung
Verschärfung der Ausschlussgründe für Einbürgerung bei Kriminalität.
In folgenden Fällen soll eine Rücknahme der Einbürgerung (d.h. Ausbürgerung) erfolgen:
bei erheblicher Kriminalität innerhalb von zehn Jahren nach erfolgter Einbürgerung
bei Mitwirkung in Terrororganisationen (z.B. IS)
bei Zugehörigkeit zu kriminellen Clans und zwar auch dann, wenn die Rücknahme der Einbürgerung zur Staatenlosigkeit führt.