Berlin, 9. Juni 2021. Die Rundfunkkommission der Länder will einen Entwurf des Medienstaatsvertrages beschließen, der Änderungen an Auftrag und Struktur von ARD, ZDF und Deutschlandradio ermöglichen soll. Das berichten verschiedene Medien. Unter anderem heißt es in dem Papier, dass man den Anstalten eine stärkere Eigenverantwortlichkeit übertragen wolle. Alle Altersgruppen sollen „angemessen“ berücksichtigt werden. Besondere Beachtung soll auch Menschen mit Behinderung und Familien geschenkt werden. Und: „Die besondere Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei eine ‚nicht-spaltende Kommunikation‘“.
Joachim Paul, Mitglied des Bundesvorstandes, kommentiert das Papier wie folgt:
„Die Rundfunkkommission der Länder umschreibt in ihrem Entwurf des Medienstaatsvertrages bereits Vorhandenes nur mit anderen Worten. Angeblich neu soll sein, dass die Sendeanstalten ‚den gesamtgesellschaftlichen Diskurs‘ in Bund und Ländern fördern sollen. Man wolle ein Angebot für alle unterbreiten. Solches Framing par excellence durchzieht den gesamten Entwurf.
Das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem ist jedoch überholt, es lässt sich nicht von innen heraus reformieren. Die Rundfunkstaatsverträge sind in jedem Bundesland zu kündigen, um eine grundlegende Reform zu ermöglichen.
Am Ende soll ein stark reduzierter Anbieter stehen, der circa ein Zehntel des bisherigen Umfangs haben soll. Dieser ‚Grundfunk‘ hat nur die Aufgabe, die Bürger flächendeckend mit neutralen Inhalten aus den Sparten Information, Kultur und Bildung zu versorgen. Wichtig bleiben regionale Inhalte – ein schlanker ‚Heimatfunk‘ als Schaufenster der Regionen.“