Berlin, 3. Februar 2022. Seit Innenministerin Faeser dafür plädiert hat, den Dienst „Telegram“ aus den App-Stores zu verbannen, und damit die Erreichbarkeit des immer beliebter werdenden Dienstes, der mittlerweile weltweit viele Millionen Kunden hat, einzuschränken, reißt die Debatte um „Telegram“ nicht ab. Aktuell wird durch das Bundesministerium der Justiz geprüft, ob der Dienst dem „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ (NetzDG) unterliegt.

Die AfD hat mehrfach das NetzDG kritisiert, weil es die Plattformen dazu zwingt, Beiträge zu löschen, die lediglich dem Anschein plattforminterner und damit profitorientierter Administratoren nach strafbar sein könnten. Die AfD verweist darauf, dass das vorsorgliche Löschen nicht den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit entspricht und dass nationale Gerichte durch das NetzDG systematisch übergangen werden. Mittlerweile ist „Telegram“ auch Gegenstand von Erörterungen in den Ausschüssen der 16 Landtage. Als in vielfacher Hinsicht bezeichnend, erwies sich der Austausch über „Telegram“ im Ausschuss für Digitalisierung und Medien des Landtages Rheinland-Pfalz am 2. Februar.

Joachim Paul, Mitglied des Bundesvorstandes:

„Die SPD, die das NetzDG im Wesentlichen zu verantworten hat, erweist sich nun auch immer stärker als treibende Kraft hinter dem Vorgehen gegen ‚Telegram‘. Minister Schweitzer (SPD) unterstellte ‚Telegram‘ ein Geschäftsmodell, das Extremisten geradezu – so wörtlich – anlocke.

Dabei ist ein Ergebnis meiner jüngsten Anfrage, dass die Behörden in Rheinland-Pfalz nur eine geringe Anzahl von wahrscheinlich strafbaren und grundsätzlich zu verurteilenden Äußerungen verzeichnen konnten. Bei dem Vorgehen gegen ‚Telegram‘ gerät so die Verhältnismäßigkeit immer mehr aus dem Blick.

Dabei offenbart die Debatte um ‚Telegram‘ vielmehr, wie stark die groteske Markmacht von zwei App Stores ist, die Gatekeeper und Nadelöhre zugleich sind und somit auch willkürlich ausschließen bzw. geschlossen werden können. Die Altparteien blenden diese Frage aus und betrachten ‚Telegram‘ mit einem fragwürdigen, parteipolitisch motivierten Tunnelblick.

Die Sitzungen der entsprechenden Ausschüsse in den Ländern bieten der AfD die Möglichkeit, sich als freiheitliche Alternative zu profilieren. Wir möchten die Meinungsfreiheit im Netz wahren, die Marktmacht global agierender digitaler Plattformen zu Gunsten der Marktwirtschaft brechen und fordern, dass Beiträge erst dann gelöscht werden, wenn nationale Gerichte ihre Rechtswidrigkeit eindeutig festgestellt haben. Wir erkennen an, dass Plattformen ladungsfähige Adressen ausweisen müssen, lehnen aber das vorsorgliche Löschen, welches eine offenbar beabsichtigte Folge des NetzDG ist, als nicht rechtsstaatlich ab.“

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