Berlin, 27. April 2021. In einer am 12. März veröffentlichten Prognose teilte das Robert-Koch-Institut (RKI) mit, dass wegen der „besorgniserregenden“ britischen Mutation bis Mitte April die 7-Tages-Inzidenz auf 350 Ansteckungen pro 100.000 Einwohner steigen würde. Ein Forscherteam des Kanzleramtsberaters Kai Nagel von der Technischen Universität Berlin hielt eine Woche später sogar einen Inzidenz-Wert von bis zu 2.000 innerhalb des Monats Mai für möglich. SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach weiter warnte auf dieser Grundlage sogleich vor einer „massiven Zunahme der Covid-Toten und -Invaliden“ und der Bund-Länder-Gipfel am 22. März vor einer „Überlastung des Gesundheitswesens bereits im April.“ Tatsächlich lag der Inzidenzwert, den das RKI am 26. April bekanntgab, mit lediglich 169 weit dahinter zurück.

Bundessprecher Jörg Meuthen erklärt dazu:

„Die Prognosen des RKI, die der Ewigkanzlerin Merkel vergangene Woche als Argument für die massive Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes dienten, sind offenbar bei weitem nicht so wissenschaftlich und zuverlässig, wie sie es angesichts der damit begründeten schweren Grundrechtseingriffe sein müssten. Wie sonst kann lässt es sich erklären, dass das RKI für Mitte April einen Inzidenzwert von 350 voraussagt und der tatsächlich Wert Ende April dann nicht einmal halb so hoch liegt?

Das RKI erklärt dazu, dass bei seiner Prognose ‚der Trend fortgeschrieben‘ worden sei, den es ‚zuvor über 8 Wochen stabil beobachtet‘ habe. Dass dieses Vorgehen wissenschaftlich nicht korrekt war, zeigt die Bewertung des Medizinstatistikers Gerd Antes, der zufolge es ‚geradezu ein fachlicher Fehler‘ sei, einen Trend einfach fortzuschreiben.

Warum die Bundesregierung Prognosen des RKI nicht länger zur Grundlage ihrer politischen Entscheidungen in der Pandemie-Bekämpfung machen darf, wird damit überdeutlich. Ein Institut, das sich weniger der Wissenschaft als der rigiden Corona-Politik der Kanzlerin verpflichtet fühlt, hat jedes Vertrauen in die Zuverlässigkeit seiner Arbeit verspielt. Aus demselben Grund ist auch das Vertrauen in die Angemessenheit und Rechtmäßigkeit von Ausgangssperren, Schulschließungen und anderen harten Lockdown-Maßnahmen, die auf RKI-Prognosen basieren, bei immer mehr Bürgern dahin – zu Recht.

Bleibt die Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht bei den jetzt gegen das Infektionsschutzgesetz erhobenen Klagen das genauso sieht und die Verschärfungen umgehend aufhebt.“

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