Berlin, 7. Juli 2021. Zur heutigen EU-Plenardebatte über Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte in Polen und Ungarn äußert sich Prof. Dr. Jörg Meuthen, Bundessprecher und Leiter der AfD-Delegation im EU-Parlament, wie folgt:
,,Es vergeht kaum eine Plenarwoche, in der die EU die angeblichen Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte in Polen und Ungarn nicht anprangert. Das liegt vor allem daran, dass beide Länder konservativ regiert werden, was dem linken EU-Mainstream nicht passt. Wer sonst immer Vielfalt predigt, aber damit nur die eigene Einfalt meint, ist nicht glaubwürdig.
Die gegen Polen und Ungarn erhobenen Vorwürfe basieren häufig auf Unwahrheiten oder Verdrehungen. Man nehme etwa die Mär von den LGBT-freien Zonen, die es in Polen angeblich geben soll – es gibt sie nicht: Einige südostpolnische Gebietskörperschaften haben lediglich Resolutionen verabschiedet, in denen sie sich zur ,Kommunalen Charta der Rechte von Familien‘ und gegen die ,Demoralisierung‘ kindlicher Erziehung bekannten. Das Kürzel ,LGBT‘ kommt darin an keiner Stelle vor.
Das Märchen von den LGBT-freien Zonen geht auf Aufkleber zurück, die eine polnische Zeitung hat produzieren lassen. Diese Aufkleber tragen die Aufschrift ,LGBTIQ-ideologiefreie Zone‘ und wurden an einige Ortsschilder geklebt. Nur: Eine ,LGBT-ideologiefreie‘ Zone ist nicht gleich eine ,LGBT-freie‘-Zone, und der Sticker einer nationalkonservativen Zeitung kein offizielles Dokument einer Stadt.
Auf ähnlich valider Faktenlage wird nun das neue ungarische Gesetz diskutiert, das bereits nahezu das gesamte EU-Establishment kritisiert, offenbar ohne es gelesen zu haben: Wenn die Ungarn Einflüsse der LGBT-Ideologie als schädlich erachten und ihre Bürger, Werte und Traditionen vor diesen schützen möchten, dann ist das deren gutes Recht.
Anstatt ständig angebliche Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit in Polen und Ungarn anzuprangern, wäre das EU-Parlament gut damit beraten, sich mit den Rechtsbrüchen diverser Entscheidungsträger auf europäischer Ebene betreffend des eigenen Vertragswerks zu befassen.‘‘