Berlin, 21. Januar 2021. Ein Zwischenbericht des Berliner Verfassungsschutzes vom Dezember 2020, der der AfD zugespielt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass es „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD Berlin gibt, die eine Erhebung zum Verdachtsfall rechtfertigen können“.
Die Berliner Innenverwaltung bestreitet nicht die Authentizität des Berichts, kritisiert aber öffentlich, dass dieser „methodische Mängel“ aufweise, und „die vorhandenen Erkenntnisse nicht nach den für den Verfassungsschutz geltenden Standards angemessen bewertet worden seien“. Zudem müsse vor einer abschließenden Bewertung „noch die Prüfung des Bundesamtes für Verfassungsschutz abgewartet werden“.
Bundessprecher Jörg Meuthen erklärt dazu:
„Dass die AfD Berlin keinerlei Anhaltspunkte für eine Einstufung als Verdachtsfall bietet, ist für mich ebenso selbstverständlich, wie es für SPD-Innensenator Andreas Geisel offenbar unerträglich ist. Die Kritik seiner Behörde, der Zwischenbericht weise ‚methodische Mängel‘ und eine ‚unangemessene Bewertung‘ auf, macht dies überdeutlich. Wäre das Ergebnis des Berichts ein anderes, hätte es diese Kritik so nie gegeben.
Dass der Berliner Verfassungsschutz jetzt durch Innensenator Geisel zu einer Korrektur seiner Bewertungen veranlasst wird, zeigt auf, wie die politische Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes in der Realität vonstattengeht. Dafür, dass diese Praxis nur in Berlin üblich ist, gibt es leider keinerlei Hinweise – im Gegenteil.“
Dr. Alexander Wolf, Beisitzer im Bundesvorstand und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verfassungsschutz, ergänzt:
„Das Berliner Beispiel zeigt, wie der Inlandsgeheimdienst für den Kampf gegen die AfD als Oppositionspartei im Superwahljahr 2021 parteipolitisch missbraucht wird. Das muss umgehend ein Ende haben. Eine Reform des Verfassungsschutzes, die diesen von politischer Einflussnahme unabhängig macht, ist dafür unabdingbar.“