Berlin, 22. März 2021. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat gegen den Hängebeschluss, mit dem ihm das Verwaltungsgericht Köln die Hochstufung der gesamten AfD zum Verdachtsfall untersagt hat, bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist am vergangenen Freitag keine Beschwerde eingelegt. Damit ist der Hängebeschluss rechtskräftig und das Verbot, die Gesamtpartei als Verdachtsfall einzustufen und zu beobachten, bleibt bis zu einer Entscheidung im Eilverfahren bestehen.
Bundessprecher Jörg Meuthen erklärt dazu:
„Der Grund, warum Herr Haldenwang keine Beschwerde eingelegt hat, ist einfach: Er weiß, dass er damit gescheitert wäre. Denn um erfolgreich zu sein, hätte er das Gericht davon überzeugen müssen, dass das BfV willens und in der Lage ist, eine Hochstufung der AfD zum Verdachtsfall geheimzuhalten. Da er an eine solche Geheimhaltung offenbar selbst nicht mehr glaubt, hat er darauf verzichtet. Das ist konsequent – und gleichzeitig ein Offenbarungseid für den Verfassungsschutz.“
Tino Chrupalla ergänzt:
„Damit haben Bundesinnenminister Horst Seehofer und sein Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang eingestanden, dass Sie trotz ihrer Stillhaltezusage nicht die gerichtlich angeordneten Vorkehrungen zur Geheimhaltung getroffen hatten.
Normalerweise folgt auf so ein Verhalten der Rücktritt. Aber in einer CDU/CSU, deren Abgeordnete sich skrupellos an der Corona-Krise bereichern und der Korruptionsverdacht im Raum steht, sind menschlicher Anstand und Respekt vor dem Rechtsstaat längst ein rares Gut geworden.“