Berlin, 18. März 2021. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat heute bekanntgegeben, dass es einen Eilantrag der AfD abgelehnt hat, mit dem die Partei dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) untersagen lassen wollte, weiterhin die Zahl von 7000 „Flügel“-Anhängern zu kommunizieren, die es in der AfD angeblich geben soll. Die beantragte Untersagung hätte bis zum Ende des in der gleichen Sache vor dem Verwaltungsgericht Köln anhängigen Eilverfahrens Geltung gehabt. Das BVerfG begründet seine Eilentscheidung rein prozessual. Eine Entscheidung in der Sache hat es nicht getroffen.
Bundessprecher Jörg Meuthen erklärt dazu:
„Die heute verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist für die AfD kein Rückschlag in der Sache. Das Gericht hat nämlich nicht darüber entschieden, ob die von Bundesamt für Verfassungsschutz kommunizierte Zahl von vermeintlich 7000 ‚Flügel‘-Anhängern in der AfD korrekt ist und deshalb weiter kommuniziert werden darf. Es hat lediglich entschieden, dass die Voraussetzungen für die beantragte Eilentscheidung seitens der AfD prozessual nicht hinreichend dargelegt worden seien.
Dass wir das anders sehen, ist naheliegend – und auch begründet. Denn die beiden Vorinstanzen, das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Münster, haben uns keineswegs vorgeworfen, ungenügend vorgetragen zu haben. Dass das BVerfG so argumentiert, ist für uns deshalb jetzt ebenso überraschend wie enttäuschend.“
Bundessprecher Tino Chrupalla ergänzt:
“Bleiben wir bei den Fakten. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist keine Niederlage für die AfD. Karlsruhe begründet die Eilentscheidung rein prozessual. Eine Entscheidung in der Sache hat es nicht getroffen. Die gilt es abzuwarten.”