Berlin, 10. Mai 2020. Nach dem Karlsruher Urteil zur Europäischen Zentralbank prüft EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag die Staatsanleihenkäufe der EZB – aus sehr guten Gründen – beanstandet und sich damit erstmals gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gestellt. Sven Giegold, EU-Politiker der Grünen, forderte die EU-Kommission deshalb auf, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.
Bundessprecher Jörg Meuthen, Leiter der AfD-Delegation im EU-Parlament, kritisiert Ursula von der Leyen dafür scharf:
„So weit ist es nun also gekommen: Die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, respektiert die deutsche Verfassung nicht. Sie stellt sich – wie die Grünen, bei denen das niemanden mehr wundert – offen gegen unser Verfassungsgericht und damit letztlich gegen unsere grundgesetzliche Ordnung. Ursula von der Leyen sollte sich schämen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen ihr eigenes Land auch nur als Gedanken zu erwägen. Aber Scham ist ihr offenkundig völlig fremd, wie sie schon bei diversen Skandalen in ihrem Amt als Bundesverteidigungsministerin hinlänglich unter Beweis gestellt hat.
Frau von der Leyen stellt sich als Kommissionspräsidentin gegen unser höchstes Gericht. Stellen wir uns als Bürger unseres Rechtsstaates Deutschland entschlossen hinter unser Verfassungsgericht und gegen diese Präsidentin der EU-Kommission!“