Für Meinungsfreiheit und offene Debattenkultur
In Deutschland entwickelt sich zusehends eine Debattenkultur in welcher das Recht auf freie Meinungsäußerung immer häufiger nicht garantiert werden kann und dem einzelnen Bürger durch Verächtlichmachung im schlimmsten Fall schwerwiegende Folgen drohen.
Ob im beruflichen Alltag, bei Demonstrationen, im Rahmen universitärer Diskurse oder in Sozialen Netzwerken; immer häufiger werden konträre Meinungen als undiskutabel abgestempelt und die Personen oder ganze Gruppen ins Abseits gestellt. Das Phänomen der Cancel Culture/„Löschkultur“ zielt auf die Schmähung und Ausgrenzung von Diskussionsteilnehmern ab.
Viele von der Bundesregierung und Europäischen Union vorangetriebene Gesetze zielen darauf ab direkt oder indirekt in das Recht auf freie Meinungsäußerung der Bürger einzugreifen.
UNSERE FORDERUNGEN
Der Begriff Cancel Culture beschreibt das gezielte Entfernen oder Unterdrücken unerwünschter Meinungen und Worte und das mediale Ausgrenzen der Personen, die sie vertreten bzw. verwenden. Die Bundesregierung kann dieses Phänomen nicht einordnen und sieht auch keinen Handlungsbedarf – trotz offensichtlicher Probleme in den Sozialen Medien, in Wissenschaft und Lehre, Kultur und teilweise auch in der Wirtschaft.
Partei: Das Internet muss als Ort der freien Meinungsäußerung erhalten bleiben. „Faktenprüfer“ und Meinungswächter dürfen keine staatliche Finanzierung erhalten. Über Subventionen, Unternehmensbeteiligungen und regierungspolitische Werbefinanzierung beeinflusst die Regierung auch die privaten Medien. Diese parteipolitische Medien-Beeinflussung lehnen wir ab. Beteiligungen von Parteien an Medienunternehmen wollen wir verbieten.
Bundestagsfraktion: Wir fordern Dokumentations-, Monitoring- und Präventionsmaßnahmen für gemeldete Cancel Culture-Fälle. Zudem soll in Zusammenarbeit mit den Bundesländern darauf hingewirkt werden, dass die freie Debatten-, Forschungs- und Wissenschaftskultur an deutschen Universitäten auch zukünftig erhalten bleibt. Hier könnte man sich das britische Vorhaben der Etablierung eines „Free Speech Champions“ an den Universitäten als Vorbild zu nehmen.
§ 19 des Medienstaatsvertrags macht die jeweilige Landesmedienanstalt zum Kontrollgremium auch für Blogs, Videokanäle und Konten auf Social-Media-Plattformen. Die Landesmedienanstalt kann willkürlich unter dem Hinweis auf nicht ausreichend bestimmte Rechtsbegriffe (z.B. dem der „journalistischen Sorgfaltspflicht“) vom Betreiber die Umformulierung oder sogar die Löschung ganzer Beiträge verlangen. Das ist nichts anderes als ein Akt der staatlichen Zensur gegenüber missliebigen Meinungen, Positionen und Argumenten (vgl. Multipolar Magazin).
Partei: Die Rundfunk- und Medienstaatsverträge sind in jedem Bundesland zu kündigen, um eine grundlegende Reform zu ermöglichen.
Bundestagsfraktion: Gemeinsam mit den Bundesländern soll sich der Bund dafür einzusetzen, dass der Medienstaatsvertrag einer breiten medienpolitischen Reformdebatte unter Einbeziehung von Teilnehmern aus der Wissenschaft, der Wirtschaft, der Kultur und der Politik sowie der Zuschauer, Hörer und Nutzer unterzogen wird mit dem Ziel, im Medienstaatsvertrag die Regulierung des öffentlich-rechtlichen wie privaten Rundfunks vorzunehmen und darüber hinaus im digitalen Raum einen echten Wettbewerb zwischen unterschiedlichen Anbietern von Nachrichten, Informationen und Berichten zuzulassen.
Das NetzDG, das den privaten Betreibern von Social-Media-Plattformen die Prüfung von Beiträgen auf Rechtsverstöße und eine Löschpflicht auferlegt, führt nachweislich zu „Overblocking“, also der Zensur von Beiträgen, die gar keinen Rechtsverstoß beinhalten. Dem Rechtsstaat wird die Verantwortung über die Rechtsprechung genommen und in die Hände der damit überforderten Plattformbetreiber gelegt.
Partei: Wir fordern die Abschaffung des NetzDG und die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien auch im digitalen Bereich. Die Betreiber von Social-Media-Plattformen sollen zu einem diskriminierungsfreien Zugang und zu inhaltlicher Neutralität verpflichtet werden.
Bundestagsfraktion: Wir fordern die ersatzlose Streichung des NetzDG. Zudem fordern wir, dass Anbieter sozialer Netzwerke einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten sowie für Auskunftsersuche einer inländischen Strafverfolgungsbehörde eine empfangsberechtigte Person im Inland benennen, die auf Auskunftsersuchen innerhalb von 48 Stunden nach Zugang antworten muss (Antrag im Bundestag).
Die EU-Urheberrechtsreform hat das Potential, durch Upload-Filter die Meinungsfreiheit der Bürger unrechtmäßig zu beschneiden. Weder sind die „automatisierten Verfahren“ technisch in der Lage, korrekt zu interpretieren ob eingestellte Inhalte rechtmäßig sind oder nicht, noch reichen Ausnahmen wie 15 Sekunden urheberrechtlich geschützter Musik oder Übernahmen von 160 Zeichen Text in einer sich entwickelnden Informationsgesellschaft aus.
Partei: Wir fordern auch im digitalen Bereich die Einhaltung des Grundgesetzes und aller rechtsstaatlichen Prinzipien. Grundrechte und Meinungsfreiheit gelten auch im Internet. Upload-Filtern müssen daher verhindert werden, denn sie beschneiden die Meinungsfreiheit und führen zu Zensur. Defizite im EU-Urheberrecht sind entsprechend zu korrigieren. Die AfD steht für ein freies und offenes Internet.
Bundestagsfraktion: Die EU-Urheberrechtsreform soll, wie ursprünglich von der Regierungskoalition versprochen, ohne Upload-Filter umgesetzt werden.
Obwohl der EU-Gesetzentwurf auf verpflichtende Upload-Filter verzichtet, könnten Plattformen bei Unsicherheit trotzdem legale Inhalte automatisch sperren, um Risiken zu minimieren und mögliche Strafen zu vermeiden. Mit dem Gesetz für digitale Dienste sollen, ähnlich wie beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz, Plattformen selber entscheiden, welche Inhalte als legitim oder illegitim gelten. Dadurch erfolgt eine Privatisierung der Rechtsprechung und Rechtsdurchsetzung.
Partei: Wir wollen einen einheitlichen Rechtsrahmen zur Standardisierung und Zertifizierung von IT-Infrastrukturen, -Produkten, -Dienstleistungen und -Systemen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll zu einer Behörde des digitalen Verbraucherschutzes ausgebaut werden.
Bundestagsfraktion: Wir fordern die Bundesregierung auf, die ihr zur Verfügung stehenden Einflussmöglichkeiten zu nutzen, um das Gesetz über digitale Dienste im Europäischen Rat abzulehnen. Die AfD-Delegation im EU-Parlament hat im Rechtsauschuss gegen den Initiativbericht zum Gesetz gestimmt.
So abstoßend echter „Hass“ sein kann, verletzt er doch für sich genommen kein Gesetz und darf daher auch nicht mit einer Straftat gleichgesetzt werden. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages stellt fest, dass es für „Hassrede“ bzw. „Hate Speech“ „keine allgemeingültige Definition“ gibt. Die Verwendung solcher unpräzisen Begriffe birgt die Gefahr, dass Regierungen oder Plattformbetreiber unerwünschte und kritische Meinungen unter willkürlicher Begriffsauslegung zensieren.
Partei: Jede Zensur von Meinungsäußerungen ist ein Angriff auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Eine Vormachtstellung in den sozialen Medien und im Bildungswesen darf nicht dazu missbraucht werden, die politische Willensbildung einseitig zu beeinflussen.
Bundestagsfraktion: Es sollen ausschließlich justiziable Äußerungsdelikte verfolgt werden. Begriffe wie „Hassrede“ sind nicht präzise definierbar und daher keine Grundlage für Straftatbestände. Wir fordern einen Gesetzentwurf, welcher Plattformbetreiber dazu verpflichtet sich bei der Moderation und der Löschpraxis von Beiträgen strikt an deutsches Recht zu halten und strafbare Äußerungsdelikte unabhängig von politischer Ausrichtung oder dem religiösen Hintergrund zu berücksichtigen.
Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung schützt das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung und bewahrt den Bürger vor unrechtmäßiger Überwachung. Sie ermöglicht so eine echte freie Meinungsäußerung und Rezipientenfreiheit.
Partei: Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in der elektronischen Kommunikation sowie Datenschutz durch Technikgestaltung und Voreinstellungen müssen gesetzlich als Standard verankert werden. Eingriffe in die Privatsphäre durch monopolistische, datengetriebene Großkonzerne, Behörden und Geheimdienste überschreiten zum Teil deutlich die grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte. Dieser Gefährdung unserer Freiheit wollen wir entgegenwirken, den Bürgern ihre Informationelle Selbstbestimmung zurückgeben und diese verfassungsrechtlich stärken.
Bundestagsfraktion: Wir fordern Soft- und Hardware-Hersteller auf europäischer Ebene durchgehende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung standardmäßig einzusetzen.
FÜR MEINUNGSFREIHEIT UND OFFENE DEBATTENKULTUR
Demokratie lebt vom Wettstreit unterschiedlicher Meinungen um die beste Lösung.
In Deutschland entwickelt sich zusehends eine Debattenkultur in welcher das Recht auf Meinungsfreiheit immer häufiger nicht garantiert werden kann und dem einzelnen Bürger durch Verächtlichmachung im schlimmsten Fall schwerwiegende Folgen drohen.
Ob im beruflichen Alltag, bei Demonstrationen, im Rahmen universitärer Diskurse oder in Sozialen Netzwerken; immer häufiger werden konträre Meinungen als undiskutabel abgestempelt und die Personen oder ganze Gruppen ins Abseits gestellt. Das Phänomen der Cancel Culture/„Löschkultur“ zielt auf die Schmähung und Ausgrenzung von Diskussionsteilnehmern ab.
Viele von der Bundesregierung und Europäischen Union vorangetriebene Gesetze zielen darauf ab direkt oder indirekt in das Recht auf freie Meinungsäußerung der Bürger einzugreifen.
UNSERE FORDERUNGEN
Der Begriff Cancel Culture beschreibt das gezielte Entfernen oder Unterdrücken unerwünschter Meinungen und Worte und das mediale Ausgrenzen der Personen, die sie vertreten bzw. verwenden. Die Bundesregierung kann dieses Phänomen nicht einordnen und sieht auch keinen Handlungsbedarf – trotz offensichtlicher Probleme in den Sozialen Medien, in Wissenschaft und Lehre, Kultur und teilweise auch in der Wirtschaft.
Partei: Das Internet muss als Ort der freien Meinungsäußerung erhalten bleiben. „Faktenprüfer“ und Meinungswächter dürfen keine staatliche Finanzierung erhalten. Über Subventionen, Unternehmensbeteiligungen und regierungspolitische Werbefinanzierung beeinflusst die Regierung auch die privaten Medien. Diese parteipolitische Medien-Beeinflussung lehnen wir ab. Beteiligungen von Parteien an Medienunternehmen wollen wir verbieten.
Bundestagsfraktion: Wir fordern Dokumentations-, Monitoring- und Präventionsmaßnahmen für gemeldete Cancel Culture-Fälle. Zudem soll in Zusammenarbeit mit den Bundesländern darauf hingewirkt werden, dass die freie Debatten-, Forschungs- und Wissenschaftskultur an deutschen Universitäten auch zukünftig erhalten bleibt. Hier könnte man sich das britische Vorhaben der Etablierung eines „Free Speech Champions“ an den Universitäten als Vorbild zu nehmen.
§ 19 des Medienstaatsvertrags macht die jeweilige Landesmedienanstalt zum Kontrollgremium auch für Blogs, Videokanäle und Konten auf Social-Media-Plattformen. Die Landesmedienanstalt kann willkürlich unter dem Hinweis auf nicht ausreichend bestimmte Rechtsbegriffe (z.B. dem der „journalistischen Sorgfaltspflicht“) vom Betreiber die Umformulierung oder sogar die Löschung ganzer Beiträge verlangen. Das ist nichts anderes als ein Akt der staatlichen Zensur gegenüber missliebigen Meinungen, Positionen und Argumenten (vgl. Multipolar Magazin).
Partei: Die Rundfunk- und Medienstaatsverträge sind in jedem Bundesland zu kündigen, um eine grundlegende Reform zu ermöglichen.
Bundestagsfraktion: Gemeinsam mit den Bundesländern soll sich der Bund dafür einzusetzen, dass der Medienstaatsvertrag einer breiten medienpolitischen Reformdebatte unter Einbeziehung von Teilnehmern aus der Wissenschaft, der Wirtschaft, der Kultur und der Politik sowie der Zuschauer, Hörer und Nutzer unterzogen wird mit dem Ziel, im Medienstaatsvertrag die Regulierung des öffentlich-rechtlichen wie privaten Rundfunks vorzunehmen und darüber hinaus im digitalen Raum einen echten Wettbewerb zwischen unterschiedlichen Anbietern von Nachrichten, Informationen und Berichten zuzulassen.
Das NetzDG, das den privaten Betreibern von Social-Media-Plattformen die Prüfung von Beiträgen auf Rechtsverstöße und eine Löschpflicht auferlegt, führt nachweislich zu „Overblocking“, also der Zensur von Beiträgen, die gar keinen Rechtsverstoß beinhalten. Dem Rechtsstaat wird die Verantwortung über die Rechtsprechung genommen und in die Hände der damit überforderten Plattformbetreiber gelegt.
Partei: Wir fordern die Abschaffung des NetzDG und die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien auch im digitalen Bereich. Die Betreiber von Social-Media-Plattformen sollen zu einem diskriminierungsfreien Zugang und zu inhaltlicher Neutralität verpflichtet werden.
Bundestagsfraktion: Wir fordern die ersatzlose Streichung des NetzDG. Zudem fordern wir, dass Anbieter sozialer Netzwerke einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten sowie für Auskunftsersuche einer inländischen Strafverfolgungsbehörde eine empfangsberechtigte Person im Inland benennen, die auf Auskunftsersuchen innerhalb von 48 Stunden nach Zugang antworten muss (Antrag im Bundestag).
Die EU-Urheberrechtsreform hat das Potential, durch Upload-Filter die Meinungsfreiheit der Bürger unrechtmäßig zu beschneiden. Weder sind die „automatisierten Verfahren“ technisch in der Lage, korrekt zu interpretieren ob eingestellte Inhalte rechtmäßig sind oder nicht, noch reichen Ausnahmen wie 15 Sekunden urheberrechtlich geschützter Musik oder Übernahmen von 160 Zeichen Text in einer sich entwickelnden Informationsgesellschaft aus.
Partei: Wir fordern auch im digitalen Bereich die Einhaltung des Grundgesetzes und aller rechtsstaatlichen Prinzipien. Grundrechte und Meinungsfreiheit gelten auch im Internet. Upload-Filtern müssen daher verhindert werden, denn sie beschneiden die Meinungsfreiheit und führen zu Zensur. Defizite im EU-Urheberrecht sind entsprechend zu korrigieren. Die AfD steht für ein freies und offenes Internet.
Bundestagsfraktion: Die EU-Urheberrechtsreform soll, wie ursprünglich von der Regierungskoalition versprochen, ohne Upload-Filter umgesetzt werden.
Obwohl der EU-Gesetzentwurf auf verpflichtende Upload-Filter verzichtet, könnten Plattformen bei Unsicherheit trotzdem legale Inhalte automatisch sperren, um Risiken zu minimieren und mögliche Strafen zu vermeiden. Mit dem Gesetz für digitale Dienste sollen, ähnlich wie beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz, Plattformen selber entscheiden, welche Inhalte als legitim oder illegitim gelten. Dadurch erfolgt eine Privatisierung der Rechtsprechung und Rechtsdurchsetzung.
Partei: Wir wollen einen einheitlichen Rechtsrahmen zur Standardisierung und Zertifizierung von IT-Infrastrukturen, -Produkten, -Dienstleistungen und -Systemen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll zu einer Behörde des digitalen Verbraucherschutzes ausgebaut werden.
Bundestagsfraktion: Wir fordern die Bundesregierung auf, die ihr zur Verfügung stehenden Einflussmöglichkeiten zu nutzen, um das Gesetz über digitale Dienste im Europäischen Rat abzulehnen. Die AfD-Delegation im EU-Parlament hat im Rechtsauschuss gegen den Initiativbericht zum Gesetz gestimmt.
So abstoßend echter „Hass“ sein kann, verletzt er doch für sich genommen kein Gesetz und darf daher auch nicht mit einer Straftat gleichgesetzt werden. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages stellt fest, dass es für „Hassrede“ bzw. „Hate Speech“ „keine allgemeingültige Definition“ gibt. Die Verwendung solcher unpräzisen Begriffe birgt die Gefahr, dass Regierungen oder Plattformbetreiber unerwünschte und kritische Meinungen unter willkürlicher Begriffsauslegung zensieren.
Partei: Jede Zensur von Meinungsäußerungen ist ein Angriff auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Eine Vormachtstellung in den sozialen Medien und im Bildungswesen darf nicht dazu missbraucht werden, die politische Willensbildung einseitig zu beeinflussen.
Bundestagsfraktion: Es sollen ausschließlich justiziable Äußerungsdelikte verfolgt werden. Begriffe wie „Hassrede“ sind nicht präzise definierbar und daher keine Grundlage für Straftatbestände. Wir fordern einen Gesetzentwurf, welcher Plattformbetreiber dazu verpflichtet sich bei der Moderation und der Löschpraxis von Beiträgen strikt an deutsches Recht zu halten und strafbare Äußerungsdelikte unabhängig von politischer Ausrichtung oder dem religiösen Hintergrund zu berücksichtigen.
Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung schützt das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung und bewahrt den Bürger vor unrechtmäßiger Überwachung. Sie ermöglicht so eine echte freie Meinungsäußerung und Rezipientenfreiheit.
Partei: Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in der elektronischen Kommunikation sowie Datenschutz durch Technikgestaltung und Voreinstellungen müssen gesetzlich als Standard verankert werden. Eingriffe in die Privatsphäre durch monopolistische, datengetriebene Großkonzerne, Behörden und Geheimdienste überschreiten zum Teil deutlich die grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte. Dieser Gefährdung unserer Freiheit wollen wir entgegenwirken, den Bürgern ihre Informationelle Selbstbestimmung zurückgeben und diese verfassungsrechtlich stärken.
Bundestagsfraktion: Wir fordern Soft- und Hardware-Hersteller auf europäischer Ebene durchgehende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung standardmäßig einzusetzen.