Berlin, 9. Juni 2020. Wichtiger Beitrag zur politischen Hygiene in Deutschland.
Bundesinnenminister Horst Seehofer diffamierte die AfD im Jahr 2018 als “staatszersetzend” – und stellte das dpa-Interview auf die Internetseite des Bundesinnenministeriums. Diese Internetseite ist allerdings eine regierungseigene Ressource. Die AfD reichte dagegen Klage ein. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts gaben der Alternative für Deutschland heute in Karlsruhe Recht.
Bundessprecher Jörg Meuthen:
„Dieser juristische Sieg der AfD über Seehofer ist ein wichtiger Beitrag zur politischen Hygiene in Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass sich auch ein Bundesinnenminister an Recht und Gesetz zu halten hat – er darf keine Regierungsressourcen nutzen, um die Opposition zu diffamieren!“
Bundessprecher Tino Chrupalla:
„Wir waren schon erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht, sind es heute, und werden es auch in Zukunft wieder sein. Der Bundesvorstand wird AfD-Wähler und Parteimitglieder auch weiterhin vor Diffamierungen schützen. Die etablierten Parteien mögen mit der Moral spielen, wir haben das Recht auf unserer Seite!“