Mitgliederentscheid Bundesparteitag 2020
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Parteimitglieder,
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Parteimitglieder,
am 31. Januar 2020 ist das Verlangen eines Mitgliederentscheids gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 (a) Bundessatzung (drei vom Hundert der Mitglieder) an den Bundesvorstand gerichtet und bei der Bundesgeschäftsstelle eingereicht worden. Den Antragstext und die Begründung finden Sie unten unter Antrag sowie integriert in der Zusammenfassung der Stellungnahmen zum Antrag.
Grundlage für den Mitgliederentscheid sind § 20 der Bundessatzung sowie die Verfahrensordnung für Mitgliederentscheide und Mitgliederbefragungen (siehe unten).
Der Prüfungsausschuss hat entschieden, dass der Antrag zulässig ist.
Eingereichte Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 der Verfahrensordnung für Mitgliederentscheide und Mitgliederbefragungen
Die in der Verfahrensordnung festgelegten Berechtigungsgruppen hatten die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Die form- und fristgerecht eingereichten Stellungnahmen, sortiert nach pro und contra sowie nach den in Absatz 2 genannten Berechtigungsgruppen in der dort genannten Reihenfolge und innerhalb der Berechtigungsgruppen nach dem Zeitpunkt des Eingangs finden Sie unten unter Stellungnahmen zum Herunterladen.
Ferner ist eine schriftliche Fassung in jeder Landesgeschäftsstelle ausgelegt.
Durchführung Mitgliederentscheid
Der Mitgliederentscheid findet als Briefwahl statt. Der Bundesvorstand versendet gemäß § 4 Abs. 4 der Verfahrensordnung für Mitgliederentscheide und Mitgliederbefragungen nach Ablauf der in § 4 Abs. 2 genannten Fristen am folgenden 15. des zweiten Monats eines Quartals schriftlich die Briefwahlunterlagen, im aktuellen Fall also am 15. Mai 2020, an die stimmberechtigten Mitglieder.
Frist zur Rücksendung der Stimmzettel (Abstimmungszeitraum)
Der Antragsteller hat die Frist zur Rücksendung der Stimmzettel, sprich den Abstimmungszeitraum, auf vier Wochen gesetzt. Die Frist zur Rücksendung läuft also bis zum 12. Juni 2020 (letzter Tag des Eingangs bei der Bundesgeschäftsstelle).
Stimmberechtigung
Gemäß § 20 Abs. 1 der Bundessatzung ist jedes Mitglied stimmberechtigt, das am Tag der Antragstellung, also am 31. Januar 2020, Mitglied der Partei war.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr AfD-Bundesvorstand
ALTERNATIVE FÜR DEUTSCHLAND
Bundesgeschäftsstelle
Schillstraße 9 | 10785 Berlin