Berlin, 19. April 2023.

Der Bund der Steuerzahler und der Eigentümerverband Haus & Grund haben ein Rechtsgutachten vorgelegt, welches die Grundsteuer für verfassungswidrig hält. Das in elf Ländern angewandte Modell sei zu ungerecht und zu ungenau, so der Gutachter. Zahlreiche Klagen, die bis zum Bundesverfassungsgericht gelangen könnten.

Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, kommentiert:

„Die AfD spricht sich seit jeher für eine vollständige Abschaffung der Grundsteuer aus, denn die Grundsteuer ist nicht nur ungenau und ungerecht – und damit vermutlich verfassungswidrig – sie ist unabhängig von der genauen Ausgestaltung auch äußerst verwaltungsaufwendig und damit ein echtes Bürokratiemonster. Dies führt zu großen Schwierigkeiten bei Millionen von Grundbesitzern und Finanzämtern.

Als Kompensation für die dann gestrichene Grundsteuer sollte den Kommunen ein Hebesatz auf die Einkommensteuer zugeteilt werden, was gemäß Artikel 106 Absatz 5 des Grundgesetzes explizit möglich ist. Dieser Vorschlag würde zu einer erheblichen bürokratischen Entlastung führen und Beamte aus den Finanzbehörden könnten andere Aufgaben übernehmen. Außerdem ist die Einkommensteuer leistungsgerechter als die Grundsteuer. Mieter und Eigentümer würden dadurch entlastet.

Der Vorschlag, den oben genannten Artikel 106 zugunsten der Kommunen zu reaktivieren, hat jüngst übrigens auch die Union in ihrem Steuerkonzept aufgegriffen. Dass es sich dabei um einen AfD-Vorschlag handelt, darf nebenbei erwähnt werden.“

Drucken