Berlin, 11.10.2023.
Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt bezieht heute in einer Aussendung an die Medien Stellung zum tätlichen Vorfall, bei dem Tino Chrupalla am vergangenen Mittwoch verletzt worden ist. Sie identifiziere und vernehme weiter Zeugen und sichte Beweismaterial, um herauszufinden, wie die „diagnostizierte Einstich-Verletzung des Herrn Chrupalla am rechten Oberarm“ zustande gekommen ist.
Die Staatsanwaltschaft korrigiert die Pressemitteilung von letzter Woche, wonach nur ‚eine oberflächliche Rötung bzw. Schwellung’ festgestellt worden sei. Sie bestätigt die drei Grundaussagen, die heute im Deutschen Bundestag bei der Pressekonferenz zum Vorfall anhand ärztlicher Untersuchungsergebnisse getroffen worden sind:
Es hat eine Einstichverletzung gegeben. Diese Verletzung war im Arztbericht Teil der Diagnose, nicht der Anamnese. Und sie hat Blut auf Tino Chrupallas Kleidung hinterlassen.
Alle Ergebnisse der pathologischen Untersuchungen, die Tino Chrupalla in Dresden selbst veranlasst hat, werden der Staatsanwaltschaft zur Unterstützung ihrer Ermittlungen weitergeleitet. Der Bundessprecher hofft darauf, in Bälde direkt mit der Staatsanwaltschaft zu kommunizieren und sagt: „Dass der Anschlag auf meine Person aufgeklärt wird, ist wichtig – für mich, für meine Partei und für unsere Demokratie. Politiker müssen in der Öffentlichkeit sicher sein.“