Berlin, 15. Juli 2020. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar hat am heutigen Mittwoch eine Paritätsregelung im Thüringer Wahlgesetz gekippt, mit der die Parteien gezwungen werden sollten, ihre Wahllisten hälftig mit Männern und Frauen zu besetzen. Somit war die Klage der AfD erfolgreich.

Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher und Thüringer Bundestagsabgeordneter, macht deutlich, dass das Urteil eine „deutliche Klatsche“ für die rot-rot-grüne Landesregierung in Thüringen sei, deren Protagonisten man nun berechtigt als Verfassungsbrecher bezeichnen könne.

„Das aktuelle Urteil sehe ich einmal mehr als Sieg für den Rechtsstaat, für unsere Demokratie. Unsere Republik steht unter starkem Druck von Linksideologen in Politik, Vereinen, Kirchen, Verbänden und Medien.

Als eine der wenigen unideologischen Akteure hat sich einmal mehr die Alternative für Deutschland gezeigt. Für uns sind Grundgesetz und Landesverfassungen das Maß aller Dinge, das Fundament, auf dem unser noch ziemlich freiheitliches Staatsgefüge ruht. Wir verteidigen, zunehmend allein, dieses Fundament gegen ideologische Zerstörungsversuche von linken, rechten und religiösen Eiferern.

Die Altparteien erhalten eine Absage nach der anderen für ihre verfassungswidrige Politik, sie kassieren eine verfassungsgerichtliche Klatsche nach der andren: In Thüringen wurde verfassungswidriges Verhalten des ehemaligen Justizministers Lauinger, der noch im Amt befindlichen Finanzministerin Taubert, des Wieder-Ministerpräsidenten Ramelow und nun seiner gesamten linksextremen Regierung gerichtlich attestiert und im Bund sind bereits die ehemalige Ministerin Wanka sowie Innenminister Seehofer als Verfassungsbrecher verurteilt.

In den meisten Fällen hat die AfD die Verfahren betrieben und gewonnen! Wir sehen daran, dass es die AfD als Wächterin und Hüterin der Verfassung braucht, um den rechtswidrigen Umtrieben der Altparteien Einhalt zu gebieten.“

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