Berlin, 11. Dezember 2019. Der stellvertretende Bundessprecher, Stephan Brandner, Mitglied im Rechtsausschuss des Bundestages und Justiziar der AfD-Fraktion, beklagt das antidemokratische Verhalten der anderen Parteien, die die Durchführung von Sachverständigen-Anhörungen zu Anträgen der AfD-Fraktion immer wieder pauschal ablehnen:
„Die Durchführung einer Sachverständigen-Anhörung ist ein wichtiges Instrument der Opposition, um die eigenen politischen Forderungen in die Öffentlichkeit zu tragen. FDP, Grüne und Linke machen davon im Ausschuss rege Gebrauch und werden dabei in der Regel von der Regierungskoalition unterstützt. In der Vergangenheit führte der Rechtsausschuss in guter parlamentarischer Tradition sogar Anhörungen zu Initiativen durch, die von der Mehrheit der übrigen Fraktionen von vornherein verworfen wurden.
Nur die AfD-Fraktion trifft mit ihren Vorschlägen von Anfang an auf eine breite Ablehnungsfront. Die Ausschussarbeit wird von den Altparteien zur Ausgrenzung der AfD missbraucht. Das ist undemokratisch. Die Altparteien fügen dem Ansehen des Bundestags und der parlamentarischen Demokratie überhaupt mit diesem unsäglichen Verhalten schweren Schaden zu.“
Der Rechtsausschuss des Bundestages hatte in seiner Sitzung am 11. Dezember 2019 nacheinander drei Anträge auf Durchführung von Sachverständigen-Anhörungen zu Gesetzentwürfen der AfD-Fraktion abgelehnt. Alle drei Gesetzentwürfe hatten sinnvolle gesetzgeberische Anliegen. Einmal ging es um die Freiheit der Bargeldnutzung, zum Zweiten um eine von Experten monierte Strafbarkeitslücke im Bereich des räuberischen Diebstahls und zum Dritten um Fragen des anwaltlichen Berufsrechts. Zu allen drei Gesetzentwürfen finden derzeit intensive Debatten in der Öffentlichkeit und in den jeweiligen Berufskreisen statt. Alle drei Gesetzentwürfe wären es wert gewesen, im Bundestag von Sachverständigen diskutiert zu werden. Die übrigen Fraktionen lehnten die Anträge der AfD-Fraktion geschlossen und ohne jedwede Begründung ab.