Berlin, 11. März 2021. Während der monatelangen Schließung der Friseure und Kosmetiker sorgte die Bundeskanzlerin, die auf jeder Dienstreise und bei der Wahrnehmung jeglicher öffentlicher Termine die Dienste einer freiberuflichen Visagistin in Anspruch nimmt, für berechtigte Kritik.

Darüber hinaus stellt sich jedoch die Frage, inwiefern der Steuerzahler für Frisur und Make-up von Politikern verantwortlich ist, die auch aus eigenen Mitteln in der Lage sein sollten, sich den Friseurbesuch zu finanzieren oder selbst für ein ansprechendes Äußeres zu sorgen, wie es Millionen Menschen Tag für Tag tun.

Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (Drs.19/26468), die unter der Federführung des stellvertretenden Bundesvorsitzenden und AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner erstellt wurde, ergibt sich, dass allein schon im von Julia Klöckner geführten Landwirtschaftsministerium seit dem Jahr 2018 mehr als 13.000 Euro für die Inanspruchnahme von Visagisten ausgegeben wurden; im Bundesministerium für Umwelt waren es seit 2011 mehr als 23.000 Euro. Die Bundeskanzlerin schweigt beharrlich zu den Kosten, die der Steuerzahler für ihre persönliche Visagistin und deren Dienstreisen in die ganze Welt aufbringen muss.

Stephan Brandner will der Frage weiter nachgehen, inwiefern der Steuerzahler für die Finanzierung von Merkels Frisur verantwortlich sei und inwiefern Merkel gegen die Coronaschutzmaßnahmen verstoßen hatte, indem sie ihre sogenannte Assistentin für Frisur und Make-up auch in der Coronaverbotsphase in Anspruch nahm.

Brandner erklärt dazu:

„Bemerkenswert zunächst, dass Friseurkosten offenbar ganz überwiegend in frauengeführten Ministerien anfielen. Und: Während ganz Deutschland ungepflegt und verlottert zur Arbeit gehen musste und die Öffnung der Friseursalons herbeisehnte, zeigte sich die Kanzlerin stets frisch frisiert und professionell geschminkt: die Regeln, die sie monatelang anordnete, galten offenbar nicht für sie selbst.

Einmal mehr heißt es: Wasser predigen und Wein trinken und das Ganze sogar auf Steuerzahlerkosten. Das kann nicht sein.“

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