Berlin, 2. Mai 2020. Eine von der Bundesregierung für CDU/CSU und SPD angefertigte sogenannte „Formulierungshilfe“ für den Entwurf zu einer weiteren Änderung des Infektionsschutzgesetzes zeigt, dass die Bundesregierung unter anderem die Einführung eines sogenannten „Immunitätsausweises“ plant. Damit würden Träger eines solchen Nachweises, der die Immunität gegenüber einer Krankheit nachweist, etwa nach einer (Zwangs)-Impfung, von Grundrechtsbeschränkungen ausgenommen.
Stephan Brandner, stellvertretender Bundesvorsitzender, lehnt ein derartiges Vorgehen entschieden ab:
„Grundrechte gelten für alle Bürger, immer und überall, gerade in Krisenzeiten und unabhängig von irgendwelchen Ausweisen. Die Bürger quasi zu erpressen, sich einer – noch nicht einmal vorhandenen – Impfung unterziehen zu müssen, um ihre Rechte wieder zu erlangen, ist skandalös. Auch der ‚nur‘ indirekte Zwang zu einer Impfung ist vollständig abzulehnen. Jedem Bürger muss es jeder Zeit freistehen, sich impfen zu lassen, oder darauf zu verzichten.
Die Gültigkeit unserer Grundrechte darf unter keinen Umständen davon abhängig gemacht werden. Ein Immunitätsausweis birgt außerdem die Gefahr, dass sich Bürger, die zunehmend verzweifelt sind, absichtlich einer Ansteckung aussetzen, um schneller wieder in ihr normales Leben zurückkehren zu dürfen.
Diese Politik ist brandgefährlich. Es gilt: Wir müssen einen schnellen Weg zur Normalität finden, ohne die Bürger zu erpressen, zu drangsalieren und zu bespitzeln!“