Berlin, 30. April 2021. Am heutigen 30. April endet die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Zuvor war die Aussetzung vom 31. Dezember auf den 1. Februar und dann ein weiteres Mal verlängert worden. Bereits zu Jahresbeginn hatte das IW Köln ermittelt, dass es etwa 4.500 so genannte „Zombie-Unternehmen“ in Deutschland gäbe, also solche, die faktisch bereits pleite sind, dies aber auf Grund der fehlenden Insolvenzantragspflicht bisher nicht öffentlich gemacht haben.

Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher, meint, dass sich nun das wahre Ausmaß der Wirtschaftskrise in Deutschland zeigen könnte:

„Tausende Unternehmer stehen vor dem Ruin, insbesondere die Hotellerie und Gastronomie und der Handel sind mehr und mehr verzweifelt. Doch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht war der falsche Weg: sie rettet keine Unternehmen, sondern verschleppt ihren sicheren wirtschaftlichen Tod. Die viel zu spät ausgezahlten und viel zu bürokratischen Staatshilfen können die Löcher, die durch fehlende Umsätze entstehen, nicht stopfen.

Als AfD stehen wir dafür, dass es einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Entschädigung geben muss und keine Almosen für Unternehmer. Vor allem stehen wir aber auch für Öffnungen und eine wiedererweckte Wirtschaft, so, wie es uns viele Länder der Welt derzeit erfolgreich vormachen!“

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