Berlin, 16. Juli 2020. Nachdem aufgrund eines simplen Formfehlers die umstrittene Änderung der Straßenverkehrsordnung nicht anwendbar ist, hat sich der Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion und stellvertretende Bundesvorsitzende, Stephan Brandner, bei der Bundesregierung erkundigt, ob und inwieweit das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in die Überprüfung von Bundesverordnungen einbezogen werde.
Laut Auskunft der Bundesregierung würden „sämtliche Entwürfe für Verordnungen der Bundesministerien (…) durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) rechtsförmlich und rechtssystematisch geprüft (§62 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit den §§ 46, 42 Absatz 4 GGO)“. Da dies offensichtlich nicht der Fall zu sein scheint, fordert Brandner Konsequenzen:
„Ein simpler Formfehler darf von einem personell üppig besetzen Justizministerium im Rahmen einer solchen Prüfung auf keinen Fall übersehen werden, da, wie sich im aktuellen Fall zeigt, derartige Fehler ein enormes Chaos in ganz Deutschland verursachen. Offenbar sind dort zu viele Mitarbeiter mit irgendwelchem Hass-und-Hetze-Ideologiequatsch beschäftigt und zu wenige mit den Kernaufgaben.
Mir ist unbegreiflich, dass es niemanden im Vorfeld gab, dem der Fehler aufgefallen ist. Ein solcher Fauxpas ist auch mitnichten zum ersten Mal passiert: Gerade im CSU-Bundesverkehrsministerium hat das schlampige Arbeiten geradezu Tradition. Die Bundesregierung wäre angeraten, bei der Stellenvergabe auf die Qualifikation der Bewerber zu achten, damit derartige Fehler in Zukunft nicht passieren.
Fest steht aber: Ganz offensichtlich nimmt man es bei der Bundesregierung mit Recht und Gesetz nicht so genau und hofft darauf, dass Fehler keinem auffallen. Diese Ansichten müssen definitiv Konsequenzen personeller Natur haben“, sagt Brandner.