Berlin, 1. Juli 2020. Die Debatte über eine notwendige Verkleinerung des Bundestages flacht nicht ab. Zwar beteuern alle Altparteien, dass eine Regelung notwendig sei – ernstgemeinte und sinnvolle Vorschläge gibt es jedoch nicht.

Derzeit umfasst der Bundestag 709 Abgeordnete – die gesetzliche Mindestgröße liegt bei 598 Parlamentariern. Je nach Wahlergebnis werden nach der Bundestagswahl 2021 bis zu 850 Abgeordnete erwartet.

Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher, macht deutlich, dass nur die AfD einen gangbaren Vorschlag vorgelegt habe, der eine Verkleinerung auf die grundgesetzlich vorgegebene Mindestgröße von 598 Abgeordneten garantiere, Überhang- und Ausgleichsmandate gäbe es nicht mehr. Der Vorschlag sei weiter sofort und unkompliziert umsetzbar, auch eine Änderung der Wahlkreise sei nicht nötig.

Dass die Altparteien sich gegen den Vorschlag aussprechen bzw. ihn gar nicht erwähnen, überrascht Brandner wenig: „Alle Altparteien wollen ihre Pfründe sichern und den Staat weiterhin zu ihrer Beute machen. Sie sind gar nicht an einer Reform interessiert: schließlich müssten sie für hunderte Abgeordnete neue Pöstchen finden, da diese auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar sind.

Dass unser Vorschlag auch von den Medien totgeschwiegen wird, zeigt einmal mehr die enge Verzahnung dieser mit den restlichen Parteien: man hilft sich eben wo man kann. Den Steuerzahler weiter mit dieser enormen Anzahl von Abgeordneten zu belasten, kommt für uns als AfD nicht in Frage. Deshalb beinhaltet unser Vorschlag die strenge Orientierung der Fraktionsgrößen am Anteil der Zweitstimmen, mit der Folge, dass einige über die Erststimme bisher direkt Gewählte, nämlich die mit den schlechtesten Ergebnissen, nicht mehr zum Zuge kämen.

Eine radikale Reform tut not – die Alternative für Deutschland hat dazu ihren Vorschlag gemacht!“

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