Berlin, 20. Januar 2021. Wie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute mitteilt, hat sich die Bundesregierung auf eine Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis 30. April 2021 verständigt.

Der stellvertretende Bundesvorsitzende, Stephan Brandner, sieht hierin eine massive Gefahr für die deutsche Wirtschaft und fordert die Bundesregierung auf, von derartigen Plänen Abstand zu nehmen.

Brandner erklärt dazu: „Die staatlich ge- und beförderte Insolvenzverschleppung wird dazu führen, dass unsere Wirtschaft noch deutlich schwerere Schäden nimmt, als ohne die Regelung anzunehmen wäre. Die Bundesregierung will mit der Verschiebung einzig darauf hinwirken, dass unschöne, reale Bilder, die durch die katastrophale Politik entstehen, immer weiter in die Zukunft verschoben werden. Dennoch rollt eine riesige Insolvenzwelle auf uns zu, die nicht mehr zu verhindern sein wird. Betroffen sein werden davon nicht nur die insolventen Betriebe, sondern auch die noch ‚gesunden’, die gutgläubig Leistungen erbringen und die demnächst mit Rückforderungen von Insolvenzverwaltern konfrontiert werden. Wir fordern eine sofortige Beendigung der staatlich angeordneten Betriebsschließungen und eine vernunftbasierte Coronapolitik. Nur so können Unternehmen eventuell noch gerettet werden. Die Verschiebung der Insolvenzantragspflicht wird das Gegenteil bewirken!“

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