Berlin, 13.05.2024. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Berufung gegen die Hochstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nach sehr kurzer Verhandlung abgelehnt. AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla und Dr. Alice Weidel kommentieren wie folgt:
„Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat heute nach mangelnder Verfahrensführung sein Urteil voreilig gegen die Alternative für Deutschland gefällt. Inhaltliche entlastende Punkte, die in vielfachen Beweisanträgen vorgebracht werden sollten, wurden nicht in das Urteil einbezogen. Die Beweisanträge waren zuvor abgelehnt worden. Des Weiteren bleibt einerseits die gerichtliche Feststellung, dass die, vom Bundesamt für Verfassungsschutz vorgebrachten Anhaltspunkte, weitaus geringer schwer durch das OVG bewertet wurden. Anderseits kann aus dem heutigen Urteil keinesfalls eine sofortige Hochstufung oder ein Parteiverbot abgeleitet werden – so das Gericht. Die Alternative für Deutschland wird dem Urteil selbstverständlich widersprechen. Nähere Einzelheiten werden wir nach Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung diskutieren.“