Berlin, 8. März 2022. Zur Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz erklärt der Bundesprecher, Tino Chrupalla:
„Uns hat das Urteil zur Einstufung als Verdachtsfall überrascht. Wir teilen die Auffassung des Kölner Verwaltungsgerichts nicht.
Wir hatten uns ein anderes Ergebnis erhofft; immerhin konnten wir uns mit zwei Anträgen durchsetzen. Wir werden jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und diese sorgsam prüfen und dann entscheiden, ob wir weitere Rechtsmittel einlegen werden.
Wir werden uns als Oppositionspartei auch weiterhin mit aller Kraft in den Parlamenten für eine alternative Politik einsetzen.“