Berlin, 1. September 2020. Bundessprecher Tino Chrupalla stellt zehn offene Fragen, die Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD), der Verfassungsschutz und Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble beantworten müssen:

1. War am 29. August eine eigenständige Kundgebung vor dem Reichstag angemeldet, die nichts mit der Demonstration für Grundrechte zu tun hatte?
2. Von wem war diese Kundgebung angemeldet?
3. Stimmt es, dass der Verfassungsschutz den Kreis der Anmelder kannte und er seine  Informationen zu den Personen an den Berliner Innensenator Andreas Geisel weitergegeben hat?
4. Stimmt es, dass der Verfassungsschutz Mitglieder des Anmelderkreises des Terrorismus verdächtigt?
5. Warum hat Senator Geisel angesichts einer Kundgebung unmittelbar vor dem Reichstag keine entsprechenden Schutzvorkehrungen getroffen?
6. Konkret: Warum waren zum Zeitpunkt der Kundgebung nur drei Polizisten auf der Reichstagstreppe?
7. Und Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble muss sich fragen lassen: Wo war eigentlich die aus 180 Beamten bestehende Bundestagspolizei? Waren die alle beurlaubt? An so einem Wochenende?
8. Haben die Behörden also den angeblichen „Sturm auf den Reichstag“ bewusst „genehmigt“?
9. Hat der Verfassungsschutz Senator Geisel mitgeteilt, wie viele V-Leute bei der Aktion auf den Treppenstufen dabei waren?
10. Zu guter Letzt: Warum stellt kein Journalist solche Fragen?

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