Berlin, 25. März 2020. Die bisherigen Hilfen für die Unternehmen und ihre Mitarbeiter in der Coronakrise reichen nicht. Notwendig ist eine sofort umsetzbare steuerliche Lösung mit einer Ausstiegsstrategie. Wir brauchen einen echten Deutschland-Pakt. Hier ist er:
Mit ihren Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus versetzt die Bundesregierung die Wirtschaft in ein künstliches Koma. Müssen diese Maßnahmen über Monate aufrechterhalten werden, drohen Wohlstandsverluste bis zu 750 Milliarden Euro. Viele Unternehmen werden Insolvenz anmelden und massenhaft Arbeitsplätze vernichtet. Das müssen wir verhindern!
Die bisherigen Hilfen für die Unternehmen und ihre Mitarbeiter reichen bei weitem nicht aus. Notwendig ist eine sofort umsetzbare steuerliche Lösung, wie sie der Ökonom Daniel Stelter vorgeschlagen hat, die von anderen Maßnahmen flankiert wird. Ich meine eine wirklich große Lösung, einen Deutschland-Pakt. Dazu gehört aber auch, dass die Krisen-Lage in kurzen zeitlichen Abschnitten, etwa alle 14 Tage, evaluiert und so ein schneller Ausstieg aus den wirtschaftlichen Nothilfemaßnahmen ermöglicht wird.
1. Umsatz-Garantie des Staates
Die Finanzämter zahlen jedem Unternehmen für jeden Krisenmonat ein Zwölftel des Vorjahresumsatzes aus. Damit können die Betriebe Löhne zahlen wie bisher und erhalten die notwendige Liquidität für die Zeit nach der Krise.
Am Jahresende erstellen die Unternehmen ihre Steuererklärung. Liegt ihr Umsatz (einschließlich der direkten Zahlungen) unter dem des Vorjahres, sind die Zahlungen als direkte Beihilfe zu werten. Liegt der Umsatz über dem Vorjahr, muss der Einkommensteuerzahler diese Differenz dem Finanzamt zurücküberweisen.
Die Bundesrepublik Deutschland ist im internationalen Vergleich mit Staatschulden in Höhe von 61% des BIP relativ niedrig verschuldet und kann diese Maßnahme verkraften. Im Zuge der Euro- und Bankenkrise stieg die Staatsverschuldung von Irland von 24 (2007) auf 120 (2012) Prozent des BIP.
Diese Maßnahme fördert zudem auch bei den Kleinbetrieben diejenigen, die steuerehrlich waren.
2. Zusätzliche Kredit-Hilfen
Wo Unternehmen, gewerblich Tätige, insbesondere Kleinst- und Kleinunternehmen, Selbständige und Soloselbständige , Freiberufler u. a., die sich nicht aus eigener Kraft helfen können, dennoch Kredite beantragen wollen, soll dies durch eine unbürokratische und schnelle Kreditvergabe erfolgen. Diese könnte im im Rahmen eines neuen Kreditprogramms z. B. durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgelegt werden. Die KfW muss schnellstmöglich die organisatorischen Voraussetzungen schaffen, unbürokratisch und kurzfristig auf die existenzbedrohenden Liquiditätsengpässe reagieren, d. h. ohne Hausbankprinzip, ohne Bonitätsprüfung und ohne Sicherheiten innerhalb von wenigen Tagen. Die Höhe der Nullzinskredite soll sich am Gesamtumsatz des Monats bemessen. Jedes Unternehmen und jeder Einkommensteuerzahler kann während der Dauer der Krise jeden Monat einen Monatsumsatz als Kreditsumme abrufen. Das gilt allerdings nicht, wenn Punkt 1 schon greift. Den Unternehmen und Einkommensteuerzahlen steht es frei, im Nachhinein Punkt 1. zu wählen.
3. Stundung von Unternehmenssteuern und Anpassung von Vorauszahlungen
Die Stundung sämtlicher Unternehmenssteuern und Anpassungen von Vorauszahlungen und Vorsteueranmeldungen stellt ab sofort eine spürbare Entlastung für alle Betroffenen dar. Die zuständigen Finanzämter haben hier teilweise die Initiative ergriffen. Doch müssen die schnellen und unbürokratisch Verfahren flächendeckend übernommen werden, auch eine telefonische Prozessabwicklung sollte ins Auge gefasst werden.
4. Abschaffung der Stromsteuer
Die Energiewende hat zu solch hohen Strompreisen geführt, dass der Wirtschaftsstandort geschädigt wurde, weil Unternehmen ihre stromintensive Produktion in Ausland verlagert haben oder dies tun werden. So kann Deutschland sich z. B. nicht mehr mit allen pharmazeutischen Produkten selbst versorgen, da die Vorproduktion ins Ausland verlagert wurde. Gleichzeitig ist der unsoziale Strompreis für Niedrigverdiener eine immer größere Belastung. Deshalb ist die Stromsteuer umgehend abzuschaffen, um eine Entlastung herbeizuführen.
5. Mittelstand bei Sozialbeiträgen entlasten
Der Staat entlastet die mittelständischen Unternehmen bei der Entrichtung von Sozialbeiträgen durch die Rückkehr zur alten Fälligkeitsregelung, die bis zum 31.12.2005 galt. Die damalige Regelung schrieb eine Abführung des Arbeitnehmeranteils der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an die Krankenkasse zum 15. des Monats vor, der dem Beschäftigungsmonat folgt. Eine abweichende Frist der Abführung des Arbeitgeberanteils der Sozialversicherungsanteile zum 25. des Monats galt, wenn die jeweiligen Löhne und Gehälter im Zeitraum vom 1. Bis 15. des Monats ausgezahlt wurden.
6. Auszubildende absichern
Der wirtschaftliche Stillstand unterbricht die Berufsausbildung vieler Jugendlicher. Für Unternehmen, die sich nicht für die Liquiditätsvariante in Punkt 1 entscheiden, muss der Staat unverzüglich ein Kurzarbeitergeld für Auszubildende einführen oder deren Ausbildungsvergütung direkt übernehmen. Die Ausbildungszeit ist für junge Menschen eine besonders sensible Phase, die durch eine unverschuldete wirtschaftliche Notlage ihres Ausbildungsbetriebs nicht abgebrochen werden darf. Für Auszubildende muss – genauso wie für Studenten – klar sein, dass ihre berufliche Zukunft nicht aufgrund der aktuellen Krise auf der Kippe steht.
Langfristig:
Neue Prioritäten bei den Staatsausgaben und sinnvolle staatliche Investitionen
Deutschland ist immer noch eines der reichsten Länder der Welt. Durch sinnvolle staatliche Investitionen sowie Förderung von Privatinitiative und Unternehmertum muss Deutschland auf den Pfad des Produktivitätswachstums zurückkehren um damit seine Leistungsfähigkeit, die einzigartige Sozialpartnerschaft und den sozialen Konsens zurückzugewinnen, die unser Land so erfolgreich gemacht haben.
Kontraproduktive und hohe Konsumausgaben des Staates bei der sogenannten Eurorettung, der Migration, der Energiewende und in anderen Bereichen sind zu überprüfen und zurückzufahren, und stattdessen Zukunftsinvestitionen bei Infrastruktur, Bildung und anderen Bereichen zu fördern.