Familienpolitik
Die AfD bekennt sich zur Familie als Keimzelle unserer Gesellschaft.
Die AfD bekennt sich zur Familie als Keimzelle unserer Gesellschaft. Sie besteht aus Vater, Mutter und Kindern. Familie bedeutet Sicherheit, Obhut, Heimat, Liebe und Glück. Dieses Werte- und Bezugssystem wird von Generation zu Generation weitergegeben.
Von linksgrüner Seite jedoch wird die Institution Familie aus ideologischer Motivation heraus diskreditiert, um sie durch andere Leitbilder zu ersetzen.
Wir fordern dagegen die Wiederherstellung des grundgesetzlich garantierten, besonderen Schutzes der Familie.
In der Shell-Jugendstudie 2019 gaben 68% der Jugendlichen an, später einmal eine Familie gründen zu wollen, 19% waren noch unentschlossen. In der Vergangenheit konnten allerdings viele junge Erwachsene ihren Kinderwunsch nicht wie gewünscht verwirklichen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer aktivierenden, also geburtenfördernden Familienpolitik.
Eine Fortsetzung der herrschenden, familienzersetzenden Politik wird die demografische Katastrophe, in die wir geraten sind, weiter verschlimmern. Am Ende dieses Prozesses steht auch der Zusammenbruch der sozialen Sicherungssysteme und letztlich unserer kulturellen Identität. Das können wir nicht wollen! Die AfD ist entschlossen, dem familienfeindlichen Zeitgeist eine positive, familienfreundliche Sozialpolitik entgegenzustellen.
Ein Schlüssel zu glücklicheren und stabileren Familien liegt dabei in aktivierenden familienpolitischen Maßnahmen und in einer größeren Wertschätzung der Familienarbeit.
Die Geburtenrate liegt in Deutschland seit Mitte der 70er Jahre weit unterhalb des Niveaus zur Bestandserhaltung. Bei einer Geburtenrate von 1,5 Kindern schrumpft ein Volk um ca. 30% pro Generation.
Die Ursachen für den Geburtenrückgang sind vielfältig. Durch den Ausbau des deutschen Sozialstaates mit Hilfeleistungen für alle Lebenslagen hat sich eine fundamental veränderte Einstellung der Bürger zum eigenen generativen Verhalten entwickelt. Die Wahrnehmung des Staates als Helfer in allen Lebenslagen hat die Vorstellung von der eigenen Familie auch als generationsübergreifende Wirtschafts- und Versorgungsgemeinschaft ersetzt.
Vor diesem Hintergrund wurde der Hang zur vorrangigen ökonomischen Wohlstandsoptimierung während der Lebenserwerbsphase zum Leitbild einer materialistischen Gesellschaft. Immer mehr Paare haben daher den ideellen Wert einer Familie als Sozialisationsraum und emotionale intergenerative Lebensgemeinschaft aus den Augen verloren. Der Gedanke einer vorrangigen „Selbstverwirklichung” hat dazu geführt, zugunsten von Einkommen und Karriere Kinderwünsche zurückzustellen oder gänzlich aus der eigenen Lebensplanung zu verdrängen.
Eltern, die für Familienarbeit ganz oder teilweise zu Hause bleiben, werden in unserer Gesellschaft abgewertet. Insbesondere bei doppelberufstätigen Eltern besteht durch die strukturelle Benachteiligung von Familien in der Arbeitswelt eine mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hinzu kommen die kinderbezogenen Mehrkosten für Wohnraum, Versorgung und Ausbildung, die bei der Bemessung von Steuern und Sozialversicherungen nur minimal ausgeglichen werden. Das alles führt zu durchschnittlich kleineren Familien und teilweise auch zu einer gewollten Kinderlosigkeit.
Vor allem Familien der mittleren Einkommensschicht werden in Deutschland steuerlich stärker belastet als in fast allen anderen europäischen Ländern.
Die Geburtenrate ist bei diesen Familien erschreckend gering. Die AfD will hier mit dem steuerlichen Familiensplitting einen Paradigmenwechsel einleiten, verbunden mit einer Anhebung des Kinderfreibetrages. Als weitere steuerliche Maßnahmen fordern wir die vollständige steuerliche Absetzbarkeit von kinderbezogenen Ausgaben und eine Absenkung der Mehrwertsteuer für Artikel des Kinderbedarfs auf den reduzierten Satz.
Ergänzend sollen Eltern zur Herstellung der Lastengerechtigkeit bei der Geburt jedes Kindes eine Rückzahlung bereits entrichteter Rentenbeiträge in Höhe von
20.000 € erhalten bzw. von zukünftigen Beiträgen in entsprechender Höhe freigestellt werden, ohne dass die spätere Leistung gekürzt wird.
Umfragen belegen immer wieder, dass sich viele junge Eltern in Deutschland statt Mehrfachbelastung und Rollenkonflikten mehr Zeit für ihre Kinder wünschen. Kinder unter drei Jahren fühlen sich am wohlsten, wenn sie durch die eigenen Eltern betreut werden. Es muss wieder möglich sein, dass eine Familie mit kleinen Kindern von einem Gehalt leben kann, so dass die Eltern frei zwischen Berufstätigkeit oder Erwerbspause entscheiden können.
Eltern, die ihre Kleinkinder selbst betreuen, erleben deren Entwicklung unmittelbar, vermitteln ihnen Herzensbildung und erhalten damit ihre körperliche und seelische Gesundheit, während gerade bei Kindern unter drei Jahren eine Fremdbetreuung mit Entwicklungsrisiken verbunden ist (Großstudie „The NICHD Study of Early Child Care and Youth Development“, 1991 und 2007).
Die AfD will daher für die ersten drei Jahre ein Betreuungsgeld für Eltern bzw. Großeltern einfüren, welches sich als Lohnersatzleistungen durchschnittlichen Nettolohn der letzten drei Jahre vor Geburt des ersten Kindes orientiert, gedeckelt auf die Höhe des allgemeinen durchschnittlichen Nettogehalts.
Das Kindergeld soll beibehalten, Missbrauchsmöglichkeiten müssen aber unterbunden werden. So ist zum Beispiel für im Ausland lebende Kinder nur der dort übliche Betrag zu zahlen.
Für junge Familien sollen die Erstanschaffungen bei Familiengründung durch einen Ehe-Start-Kreditunterstützt werden. Der Ehe-Startkredit soll Deutschen im Sinne des Grundgesetzes gewährt werden soe EU-Bürgern, die seit mindestens 20 Jahren in Deutschland leben. Mit jedem Kind wird ein Teil des Kredits erlassen. BAföG-Empfängern soll bei einer Geburt während der Ausbildung bzw. während des Studiums die Rückzahlung bei erfolgreichem Abschluss erlassen werden. Für alle Studenten mit Kindern soll die Regelstudienzeit auf Antrag um bis zu sechs Semester verlängert werden.
Der Wiedereinstieg von Eltern nach der Babypause soll vereinfacht werden, indem nach Kinderzahl gestaffelte Lohnsubventionen an die Arbeitgeber gezahlt werden.
Familien brauchen bezahlbaren Wohnraum. Neben der Schaffung günstiger Mietwohnungen wollen wir auch möglichst viele Familien in eigene vier Wände bringen. Dazu wollen wir Bauland vergünstigt an Familien abgeben und die Konditionen der KfW verbessern: Statt teurer Förderung von Energieeffizienzhäusern wollen wir gestaffelte Teilerlasse nach Kinderzahl.
Wir wollen eine kinderfreundliche Gesellschaft als Staatsziel ins Grundgesetz aufnehmen. Das stärkt Familien und verpflichtet die Politik zu echter Familienfreundlichkeit – im Gegensatz zur Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz, die dem Staat nur „die Lufthoheit über den Kinderbetten“ sichern soll. Kinder sind schon jetzt Grundrechtsträger. Gesonderte „Kinderrechte“ schwächen deshalb nur die Elternrechte nach Artikel 6 GG.
Statt Gleichstellungsbeauftragten wollen wir Familienbeauftragte, die familienfreundliche Entscheidungen sicherstellen und somit die aktivierende Familienpolitik unterstützen. Staatliche Leistungen und Verwaltungsabläufe sind systematisch auf Familienfreundlichkeit zu prüfen und anzupassen. Über soziales Marketing soll für Familiengründungen und das Leitbild der 3-Kind-Familie geworben sowie über die damit verbundenen Angebote informiert werden.
Mehrgenerationenfamilien sind stärker zu fördern. Für Arbeitgeber müssen Anreize für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen werden.
Einige Familien bedürfen der staatlichen Unterstützung durch Beratung und Hilfe bei der Erziehung. Allerdings darf dies nur in äußersten Ausnahmefällen zu einem Kindesentzug durch das Jugendamt führen. Leider hat sich in den letzten Jahren um die Inobhutnahme von Kindern eine regelrechte Industrie entwickelt, die eines ständigen Nachschubs an Kindern bedarf. Die Anzahl der Inobhutnahmen ist seit 1995 von 23.432 Kindern bis 2018 auf 52.590 Kinder bzw. um 124% gestiegen. Bis 2019 haben sich die Ausgaben dafür von ca. 15 Milliarden Euro (1995) auf 50,6 Milliarden Euro vervielfacht. In Extremfällen musste sogar die „übermäßige Liebe der Mutter“ als Entzugsgrund herhalten.
Hier fordert die AfD einen radikalen Kurswechsel. Wir wollen Fehlentscheidungen vermeiden, die als Willkür empfunden werden. Die Jugendpolitik muss auf eine Förderung der Familien ausgerichtet werden und das Ziel verfolgen, dass die Kinder in ihren Familien bleiben.
Dazu müssen die Beratung und Sanktionierung von Familien innerhalb der Jugendämter auf zwei unabhängige Stellen verteilt und strikt getrennt werden. Es ist seitens der Fachaufsicht und aller Leitungsebenen auf die Einhaltung der Gesetze zu achten, insbesondere muss kostenlose Akteneinsicht gewährt werden, es muss eine Angemessenheitsprüfung aller Leistungen stattfinden, ein Kindesentzug darf nur für eine kurze Zeit angeordnet werden und das Wunsch- und Wahlrecht für Leistungen des Jugendamtes nach §16 SGB VIII muss respektiert werden.
Wir wollen darüber hinaus eine unabhängige Kontrolle der Jugendämter und der freien Träger installieren, um dem dort herrschenden Wildwuchs Einhalt zu gebieten. Die Ombudsstelle muss mit Entscheidungsbefugnissen ausgestattet und bekannt gemacht werden, damit sich Eltern auch an diese wenden können.
Ungeborene Kinder haben ein Recht auf Leben. Viel zu oft wird dieses Recht jedoch Zukunftsängsten untergeordnet. Solchen Ängsten will die AfD durch konkrete Hilfen für Familien in allen Lebenslagen vorbeugen, insbesondere den lebensrettenden Ausweg der Adoption erleichtern und fördern. Wir wollen die Möglichkeiten der anonymen bzw. vertraulichen Geburt weiter ausbauen und stärken sowie die Verfügbarkeit von Babyklappen sicherstellen. Die Gesellschaft muss in Familien, Schule und Medien den Respekt vor dem Leben und ein positives Bild von Ehe und Elternschaft vermitteln. Diesen Bedarf erkennt man daran, dass seit Jahren in Deutschland jährlich rund 100.000 ungeborene Kinder getötet werden, was der Zahl der Einwohner einer Großstadt entspricht.
Die verpflichtende Schwangerschaftskonfliktberatung ist in vielen Fällen zu einem formalen Verwaltungsakt verkümmert und befördert eine Bagatellisierung von Abtreibungen. Sie muss stattdessen dem Schutz des Lebens dienen. Wie vom Bundesverfassungsgericht zur Bedingung gestellt, ist regelmäßig die Wirksamkeit der Beratungsscheinregelung zu überprüfen. Gegebenenfalls ist durch gesetzliche Korrekturen ein wirksamer Lebensschutz zu gewährleisten.
Schwangerschaftsberatungen müssen mit transparenten Qualitätsstandards und möglichst unter Einbeziehung der Väter durchgeführt werden. Abtreibungen, speziell aus sozialen und familiären Gründen, müssen dabei die Ausnahme bleiben. Bei der Beratung muss explizit über den Entwicklungsstand der ungeborenen Kinder und mögliche Spätfolgen einer Abtreibung aufgeklärt werden, wie z. B. das Post-Abortion-Syndrom (PAS). Eine Abtreibung ist meldepflichtig, Verstöße dagegen sind zukünftig zu ahnden. Die Abtreibungsstatistik soll dadurch die wirkliche Zahl der Abtreibungen wiedergeben. Die Entscheidung über eine Abtreibung muss natürlich bei der Mutter bzw. bei den Eltern liegen, dennoch lehnen wir alle Bestrebungen ab, die Tötung Ungeborener zu einem Menschenrecht zu erklären. Wir wenden uns strikt gegen die Kommerzialisierung des Mutterleibes durch bezahlte Leihmutterschaften und gegen die Vermarktung von Gewebe getöteter ungeborener Kinder.
Kinder sind die Hauptleidtragenden, wenn sich die Eltern trennen. Die daraus resultierenden Schäden müssen reduziert werden, indem die Problematik aus der Sicht der Kinder betrachtet wird. Dazu gehört auch die umfassende Unterstützung und Beratung getrennter Eltern.
Abstiegsängste und finanzieller Druck belasten Familien stark und führen oft zu instabilen Ehen und Trennungen. Die AfD fordert daher auch zur Vermeidung von Trennungen eine familienfreundliche Steuer- und Abgabenpolitik, die es Familien ermöglicht, auf Wunsch auch mit nur einem Erwerbseinkommen eine Familie zu ernähren, ohne gravierende Einbußen des Lebensstandards. Auch für Eltern, die beide berufstätig sein wollen, müssen die weiteren Rahmenbedingungen so ausgelegt werden, dass Familie und Beruf möglichst gut vereinbar sind.
Da die Mehrheit der Trennungskinder bei den Müttern aufwächst, ist ein besonderes Augenmerk auf die Einbeziehung der Väter in die Erziehung zu legen. Kinder brauchen Vater und Mutter, die jeweils unterschiedliche Aspekte für die Entwicklung einbringen. Kinder dürfen nicht als Druckmittel oder Instrument der Rache dienen, indem der Kontakt dem anderen Partner erschwert oder verwehrt wird. Die Umgangsrechte und-pflichten beider Elternteile müssen entsprechend gestärkt werden. Wir fordern auch bei nichtehelichen Kindern ein gemeinsames Sorgerecht ab Geburt.
Die Reform des Familienrechts von 1977 führte dazu, dass selbst Straftaten und schwerwiegendes Fehlverhalten gegen den Ehepartner bei der Bemessung finanzieller Ansprüche nach Trennung und Scheidung oft ohne Auswirkung bleiben. Eine derartige Rechtsprechung ist nicht geeignet, die Partner zu ehelicher Solidarität anzuhalten und beeinträchtigt die Stabilität bestehender Ehen. Ohne das Schuldprinzip wiedereinzuführen, muss aber schwerwiegendes Fehlverhalten gegen die eheliche Solidarität bei den Scheidungsfolgen wieder verbindlich berücksichtigt werden.
Kinder sollten frei von Indoktrination aufwachsen, bis sie in der Familie gefestigt und alt genug sind, sich den Problemen unserer Welt zu stellen. Ideologen verschiedener Richtungen versuchen aber, Kinder möglichst früh zu beeinflussen. Das wurde bereits im Dritten Reich und in der DDR in großem Stil praktiziert. Politische Ideologien, wie z. B. Genderwahn und Klimahysterie, werden den Kindern heute schon im Vorschulalter nähergebracht.
Die AfD fordert, Kitas und Schulen von Angst und Hysterie freizuhalten und eine positive Lebenseinstellung zu vermitteln.
Häufig wird die politische Beeinflussung von einer Frühsexualisierung im Sinne „diverser“ Geschlechterrollen begleitet. Die „Sexualpädagogik der Vielfalt“ versucht, Kinder in Bezug auf ihre sexuelle Identität zu verunsichern und Geschlechterrollen aufzulösen. Sie werden dadurch massiv in ihrer Entwicklung gestört. Kinder haben das Recht auf Schutz ihrer Intimsphäre, damit sie ihre Sexualität selbstbestimmt herausbilden können.
In Kindergärten muss Deutsch gesprochen werden. Darauf müssen Erzieher, Träger und Behörden aktiv hinwirken.
Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu vereinfachen, sind Betriebskindergärten stärker als bisher zu fördern. Sie reduzieren die Fahrtwege und vereinfachen die Abstimmung von familiären und beruflichen Verpflichtungen.
Die menschliche Spezies besteht aus zwei Geschlechtern, dem männlichen und dem weiblichen. Diese Zweigeschlechtlichkeit wird nicht dadurch aufgehoben, dass bei wenigen einzelnen Personen eine Zuordnung zum männlichen oder weiblichen Geschlecht schwer oder gar nicht möglich ist. Es versteht sich von selbst, dass diese Menschen vollwertiger Teil unserer Gesellschaft sind und mit der ihnen gebührenden Achtung behandelt werden müssen. Wir halten es aber für unangemessen, das biologische Regel-Ausnahme-Verhältnis umzukehren und für eine sehr geringe Zahl von Menschen neue Kategorien der geschlechtlichen Klassifizierung (z. B. durch Änderung der Toilettenordnung) einzuführen.
Das biologische Geschlecht wirkt sich unmittelbar auf viele Verhaltensaspekte von Männern und Frauen aus. Die Geschlechtsrollenbilder in den verschiedenen Kulturen bauen darauf auf. Sie können variieren, allerdings darf der Einfluss kultureller und sozialer Aspekte nicht überschätzt werden. Der Mensch ist kein beliebig umformbares Geschöpf, sondern bewegt sich stets in den von der Natur gesetzten Grenzen.
Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist ein hohes Gut und im Grundgesetz verankert. Die biologische Geschlechterbindung des Menschen betrachten wir nicht als Last, sondern als Geschenk. Die AfD fordert daher die Würdigung auch traditioneller Lebensentwürfe und die Wertschätzung der Lebensleistung von Frauen, die Familien gründen und Kinder großziehen. Frauen sollen genauso wie Männer entscheiden dürfen, welchen Lebensweg sie einschlagen, ohne mit gesellschaftlicher Ächtung rechnen zu müssen, wie es aktuell im linken Zeitgeist verankert ist. Frauenquoten betrachten wir dementsprechend nicht als fortschrittlich. Sie stellen eine Form der Diskriminierung dar und verfestigen das Bild, dass ein erfülltes und anerkanntes Leben für Frauen nur durch eine berufliche Karriere erreicht werden könne.
Das Geschlecht wird durch die Geschlechtschromosomen bestimmt. Wir sehen es kritisch, dass „Geschlechtsumwandlungen“ zunehmend bagatellisiert werden. Geschlechtsumwandlungen bei Kindern und Jugendlichen lehnen wir ab. Eine so schwerwiegende Entscheidung darf nur mit der Reife und Einsichtsfähigkeit des Erwachsenenalters getroffen werden.