Die Gesundheitspolitik der AfD baut auf dem bestehenden deutschen Gesundheitssystem auf. Es zeigen sich jedoch zunehmend Fehlentwicklungen, denen sich die Alternative für Deutschland mit Reformvorschlägen annimmt. Unser Ziel ist eine am Menschen orientierte und wohnortnahe medizinische Versorgung. Die Effizienz unseres Gesundheitswesens soll neu bewertet werden, Eigenverantwortlichkeit, natürliche Prävention sowie Therapiefreiheit gefördert und der Einflussnahme von Lobbyisten strengere Grenzen gesetzt werden.
Das Tragen von Masken in Kindertagesstätten, Horten und Schulen lehnen wir ab. Die unverhältnismäßigen Lockdown-Maßnahmen sind unverzüglich zu beenden. Die Pflicht zum Tragen einer Maske lehnen wir ab.
Eine verpflichtende Impfung (direkt und indirekt), Immunitätsausweise, sowie Tracking Apps oder sonstige Überwachungsmaßnahmen lehnen wir ab.
Wir wollen dafür sorgen, dass der öffentliche und wissenschaftliche Diskurs sowie die Achtung des Meinungspluralismus gewahrt bleiben. Wir fordern die Rückkehr zu bewährten wissenschaftlichen Diagnosemethoden zur Feststellung einer Infektion. Ein Schnelltest- oder PCR-Test, der laut Entwickler und WHO allein nicht zum Infektionsnachweis geeignet ist und dessen Falschpositiv-Rate zu künstlich überhöhten Inzidenzwerten führt, darf nicht länger die Grundlage für Freiheitsbeschränkungen durch staatlich verordnete Lockdowns, Zugangsbeschränkungen und Quarantäne sein.
Die AfD verteidigt das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die Verantwortung jedes Einzelnen für seinen Körper.
Die bestehende Finanzierung in dem DRG Fallpauschalensystem hat sich als Zuteilungs- und Sparsystem mit der „Heckenschere“ erwiesen. Die Steuerungsfunktion zur Bereinigung von angeblichen Überkapazitäten potenziert Verwerfungen und beschleunigt Kliniksterben insbesondere im ländlichen Raum.
Die AfD fordert die Einführung eines Individualbudgets für Krankenhäuser, um auch in strukturschwachen Gebieten wohnortnah beispielsweise Notfalleinrichtungen, Abteilungen für Geburtshilfe und insbesondere die stationäre Behandlung von Kindern zu ermöglichen.
In die individuelle Finanzierungsvereinbarung zwischen den Krankenkassen und den jeweiligen Kliniken fließen das klinische Leistungsgeschehen, die Prüfungsergebnisse des erweiterten neuen Medizinischen Dienstes im Gesundheitswesen (MDG), der tatsächliche Bedarf in der Bevölkerung vor Ort sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des jeweiligen Krankenhauses ein.
Die AfD fordert mit Blick auf die Trägervielfalt und die Zurverfügungsstellung leistungsfähiger Krankenhausstrukturen eine Begrenzung privater Träger im Krankenhausbereich bei max. 60%.
Die Motivation zum Führen einer eigenen Praxis sowie zu einer längeren Berufsausübung über die übliche Altersgrenze hinaus ist unter den bestehenden Restriktionen gering. Das bestehende System einer leistungsunabhängigen Budgetierung führt zu monatelangen Wartezeiten auf Facharztbehandlungen, überbordender Bürokratie, vorzeitige Praxisschließungen und stark verringertem Wunsch nach beruflicher Selbstständigkeit.
Nicht Kopfpauschalen, Budgetierung und willkürliche Honorarkürzungen innerhalb der GKV, sondern eine leistungsgerechte Bezahlung der Mediziner sichert eine bedarfsorientierte Betreuung des einzelnen Patienten. Eine unverhältnismäßige Leistungsausweitung wird durch flankierende Maßnahmen vermieden.
1. Ein weiterentwickelter Medizinischer Dienst im Gesundheitswesen (MDG), der im Gegensatz zum bestehenden System paritätisch besetzt und finanziert sein wird, soll sich aus allen im Gesundheitssystem Beteiligten zusammensetzen. Er wird zukünftig nicht nur ein Instrument der Kostenersparnis für Kostenträger sein, sondern auch ein Mittel zur Leistungsgerechtigkeit für die Patienten und für die Behandlungsqualität.
2. Ein mehrstufiges Bonussystem für Beitragszahler, das notwendige Arztkontakte nicht verhindert, aber von leichtfertigen Besuchen abhält, wird eingeführt.
1. Aufhebung der Kopfpauschalen-Vergütung und der Budgetierung der ärztlichen Honorierung.
2. Beendigung der Deckelung im Abrechnungssystem(Degression).
3. Finanzielle und organisatorische Niederlassungshilfen.
4. Abbau der Hürden bei der Anstellung von ärztlichem Personal, wie z. B. der Jobsharing-Limitation.
5. Weiteren Ausbau von Arztpraxen / Polikliniken/MVZ mit angestellten Ärzten auch unter der Trägerschaft der Kommunen, aber unter ärztlicher Leitung.
6. Förderung von Medizinstudenten, die sich nach dem Studium für einen gewissen Zeitraum zu einer Berufstätigkeit in strukturschwachen Gebieten verpflichten.
7. Bereitstellung von günstigen Studiendarlehen für Medizinstudenten, die mit einer – auch anteiligen – Berufstätigkeit in unterversorgten Landkreisen sukzessiv erlassen werden.
8. Konsequente Wahrnehmung des Sicherstellungsauftrages für eine flächendeckende Versorgungsdichte durch die Kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigungen.
Im Anschluss an einer Krankenhausbehandlung führ das Fehlen von direkt anschließenden Pflegemöglichkeiten oftmals zu einer unwürdigen Übergangssituation. Die AfD fordert, dass Kurzzeitpflegeplätze in den Krankenhäusern durch die Pflegeversicherung finanziert werden. So wird der Druck auf pflegebedürftige Menschen vermieden, die häufig befürchten, dass eine Folgebetreuung in anschließenden Pflegeeinrichtungen oder Zuhause nicht sichergestellt ist.
Steigende Patientenzahlen, Abnahme von qualifiziertem Pflegepersonal, Überlastung vorhandener Pflegekräfte und eine Ausgabendeckelung der Kranken- und Pflegekassen bei der Entlohnung der Pflege sorgen für eine zunehmende Schieflage im Pflegebereich.
Daher fordert die AfD:
1. Eine leistungsgerechte angemessene Bezahlung der Pflegekräfte über einen Flächentarifvertrag mit steuerfreien Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen.
2. Eine bundeseinheitliche gesetzliche Personaluntergrenze für Pflegeeinrichtungen mit einer Pufferregelung bei deren kurzzeitiger Unterschreitung.
3. Regelmäßige Überprüfung der Ergebnis- und Abrechnungsqualität in Pflegeeinrichtungen.
4. Förderung und Finanzierung der Ausbildung zur Pflegefachkraft und nicht nur der Pflegehilfskräfte über das Jobcenter.
Die AfD fordert das Fortbestehen der verschiedenen Versorgungsformen und die Förderung altersgerechter Wohnformen. Wir befürworten weiter die getrennte Berufsausbildung von Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege, die sich über Jahrzehnte bewährt hat. Die generalisierte Pflegeausbildung halten wir für eine Fehlentwicklung zu Lasten der Pflegebedürftigen.
Der Leistungsumfang der sozialen Pflegeversicherung soll dabei dem Versicherungsprinzip in der Krankenversicherung angeglichen werden. Da eigene Kinder für das Funktionieren des Sozialstaates unabdingbar sind, muss berücksichtigt werden, dass kinderlosen Versicherten aufgrund des Wegfalls der Kindererziehung mit all den damit verbundenen Kosten im höheren Maße die Bildung eigener Rücklagen für den Pflegefall zumutbar ist.
Der überwiegenden Monopolsituation und einseitigen Abhängigkeit vom Ausland wird durch Abschaffung der Rabattverträge, Ausweitung des Festbetragsmarktes, Anpassung der Herstellerrabatte und Abschaffung der Reimportquote entgegengewirkt.
Zur Vermeidung einer Überlastung des Arzneimittelbudgets werden diese Maßnahmen durch eine Ausweitung der Nutzenbewertung auch für den patentgeschützten Anteil der Medikamente und durch die Absenkung der Umsatzsteuer für Medikamente von 19% auf 7 %, finanziert. In anderen EU – Ländern gilt bereits für Medikamente ein abgesenkter Steuersatz oder sie sind ganz steuerbefreit.
Eine Bevorratung von rezeptpflichtigen Medikamenten für mindestens zwei Monate muss von den Herstellern sichergestellt werden.
Für die Gewährleistung einer flächendeckenden und qualifizierten Versorgung mit Arzneimitteln müssen die inhabergeführten Apotheken erhalten bleiben, die mit ihrem Liefer-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsservice an 365 Tagen die Versorgung der Bürger vor Ort sicherstellen.
Für medizinische Indikationen sollen unter ärztlicher Aufsicht Präparate mit dem Hauptwirkstoff zur Verfügung stehen. Wir befürworten den Ausbau der suchtpsychiatrischen Versorgung für eine dauerhafte Abstinenz von Drogen.
Unangekündigte Qualitätskontrollen in Kliniken und Pflegeheimen, Beratungen und Sanktionen der Kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigungen bei überdurchschnittlichem Antibiotikaverbrauch in Praxen runden diese Maßnahmen ab. Die Entwicklung von Reserveantibiotika in Deutschland sowie der Phagentherapie soll eine staatliche Förderung erfahren.
Wir setzen uns zudem dafür ein, dass die WHO die begrifflichen Voraussetzungen für das Vorliegen einer Pandemie wieder um den bis 2009 gültigen Zusatz „eine enorme Anzahl von Todes- und Krankheitsfällen“ erweitert. Sollte eine grundlegende Reform nach diesen Maßstäben nicht durchsetzbar sein, sprechen wir uns für einen Austritt Deutschlands aus der Weltgesundheitsorganisation aus.