Berlin, 7. Juni 2023.
„Die Behauptung des Vereins ‚Institut für Menschenrechte‘, es gebe Argumente für ein Verbot der AfD, entbehren jeder Grundlage und sind mit Blick auf die seit Wochen steigenden Umfragewerte der AfD und der anstehenden Landtagswahlen im Herbst in Bayern und Hessen eindeutig parteipolitisch motiviert. Bei dem sog. Institut handelt es sich um keine unabhängige Institution, sondern um eine Organisation, die aus dem Bundeshaushalt finanziert wird und somit vom Wohlwollen der Regierungsmehrheit im Parlament abhängig ist.
Aus gutem Grund sieht das Grundgesetz für ein Verbot einer Partei ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vor. Mit dieser hohen Hürde wollten die Mütter und Väter des Grundgesetzes verhindern, dass unliebsame Oppositionsparteien von der Regierungsmehrheit im Bundestag aus dem Weg geräumt werden können. Wir haben keinen Zweifel daran, dass ein Verfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht chancenlos wäre.
Aus diesem Grund ist der Staat zudem auch zur politischen Neutralität verpflichtet, was die AfD leider immer wieder in gerichtlichen Verfahren erfolgreich einfordern musste. Dass die Beschimpfung der AfD nun nicht unmittelbar staatlich, sondern durch einen staatlich alimentierten Verein geschieht, stellt ein neues Kapitel der Eingriffe in den demokratischen Willensbildungsprozess dar.“